Acht Jahre Haft

Grasser: „Traurig, schockiert und erschrocken“

Politik
04.12.2020 15:08

„Ich weiß, dass ich unschuldig bin“, hielt der nicht rechtskräftig verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nach dem Buwog-Prozess fest. Er sprach von einem „politischen Urteil“, das am Freitag verhängt worden sei und „alle Vorstellungen sprengt“. Ein objektives Gericht hätte ihn freigesprochen. Für ihn sei es nun selbstverständlich, in Berufung zu gehen. Er hinterfragte zudem, ob die zuständige Richterin unparteiisch gewesen war, so Grasser gegenüber den versammelten Medienvertretern, deren Fragen der Ex-Minister nicht beantwortete.

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte noch während der Urteilsverkündung angekündigt, gegen die Verurteilung seines Mandaten Berufung einzulegen. Es handle sich dabei um ein „glattes Fehlurteil“, erkläre der Jurist. Grasser wurde wegen verbotener Geschenkannahme, Untreue und Beweismittelfälschung nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verdonnert

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Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser

Grasser: „Traurig, schockiert und erschrocken“
Heute in der Früh habe Grasser mit einem Freispruch gerechnet, erklärte er nach der Urteilsverkündung. Dementsprechend sei er jetzt „traurig, schockiert und erschrocken“. Auch wenn die Richterin bei der Urteilsverkündung von „erdrückenden Beweisen“ gegen ihn gesprochen habe, „gibt es in über elf Jahren keinen Beweis für ein unrechtes Handeln meiner Person“, so Grasser. 150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. „Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun“, er sei zuversichtlich, dass das Urteil vor dem Höchstgericht nicht standhalten wird.

Unparteilichkeit der Richterin erneut infrage gestellt
Grasser will nun, wie von seinem Anwalt angekündigt, hinterfragen, ob die Richterin Marion Hohenecker unparteiisch war. Schon zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten darauf hingewiesen, das Hoheneckers Ehemann auf Twitter Grasser verurteilt habe, und daher die Unabhängigkeit der Richterin in Zweifel gezogen. Diese „Anscheinsbefangenheit“ werde nun vor den Verfassungsgerichtshof gebracht.

Grasser: Kein fairer Prozess möglich
Außerdem erinnerte Grasser daran, dass während Prozesspausen sowie vor und nach Verhandlungsbeginn Mikrofone eingeschaltet waren, das habe den Vertrauensgrundsatz verletzt. Grasser verwies auch auf ein Gutachten zweier Juristen, wonach die mediale Vorverurteilung Grassers einen fairen Prozess sowieso unmöglich gemacht habe. Die Juristen hätten recht behalten.

„Ich kämpfe weiter für Freispruch“
Der Prozess habe „mit parteipolitischen Anzeigen der Grünen“ begonnen. Die Ermittlungen und die Beweisaufnahme sei anschließend „auf einer schiefen Ebene“ erfolgt. Eines könne ihm das „Schockurteil“ dennoch nicht nehmen. Nämlich, dass er sich nichts zuschulden kommen lassen habe. „Ich werde für meinen Freispruch weiterkämpfen und vertraue dabei auf die Unabhängigkeit der Höchstgerichte“, betonte Grasser und marschierte ab, während Anwalt Ainedter noch ein paar Fragen zu beantworten versuchte. Doch aufgrund des Durcheinanders und der gedämpften Stimmen der Masken tragenden Journalisten blieb es bei den Versuchen.

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