Zwei deutsche Jäger haben im Sommer 2022 für Empörung in Vorarlberg gesorgt: Sie hatten eine Steingeiß erlegt und sich dann samt Kadaver mit dem Heli ins Tal fliegen lassen. Ganz folgenlos blieb die Sache rechtlich nun aber doch nicht.
Im Juli 2022 verkündeten zwei deutsche Waidmänner ganz stolz auf Social Media, dass sie im Vorarlberger Naturschutzgebiet Kanisfluh eine Steingeiß geschossen hätten. Das erlegte Tier ließen sie dann mit dem Hubschrauber ins Tal fliegen, sie selbst waren auch mit an Bord.
Unsportliche Aktion
Auf der Kanisfluh ließen sie hingegen einfach Ausrüstungsgegenstände in der Landschaft liegen. Begleitet wurde das Duo von einem professionellen Jagdfilmer, der alles auf Video festhielt. Der unelegante Auftritt sorgte für reichlich Ärger, auch unter der heimischen Jägerschaft. Während rein rechtlich nichts gegen das Erlegen des Tiers einzuwenden war, prüfte die Bezirkshauptmannschaft aber dennoch, ob es im Rahmen der unsportlichen Aktion zu anderen Verstößen gekommen ist.
Wie nun bekannt wurde, kam es tatsächlich zur Verhängung einer Verwaltungsstrafe, nämlich wegen des Filmens mit einer Drohne. Der Filmer ließ die Kamera nach früheren eigenen Aussagen auf einer Höhe von 120 Metern fliegen, was untersagt ist. Im Naturschutzgebiet Kanisfluh muss eine Drohne mindestens 300 Meter über dem Boden schweben, sonst leidet das Wild unter den Rotorengeräuschen.
Filmer muss zahlen
Weil sich der Filmer stur zeigte und Beschwerde einreichte, ging die Sache ans Landesverwaltungsgericht. Im Laufe des Verfahrens bestritt der Mann, überhaupt eine Drohne gesteuert zu haben, durch seine früher getätigten Aussagen aber widerlegte er sich selbst.
Zudem war der Drohnenflug damals auch auf diversen Kanälen veröffentlicht worden. Das Gericht bestätigte folglich die Strafe, außerdem muss der Filmer sich auch wegen Verlassen der Wanderwege verantworten, was in dem Gebiet ebenfalls verboten ist. Alles in allem beläuft sich die Strafe für den Mann auf 1300 Euro – diese ist auch bereits rechtskräftig.
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