Einspruch abgelehnt
418 Seiten über Maxwells Sexleben bald öffentlich
Pikante Details über das Liebesleben sowie der erotischen Vorlieben von Ghislaine Maxwell, der mutmaßlichen Gehilfin des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, werden nun öffentlich gemacht. Ihre Anwälte hatten lange versucht, das 418 Seiten lange Protokoll einer eidesstattlichen Aussage ihrer Mandantin aus dem Jahr 2016 unter Verschluss zu halten. Doch ein Berufungsgericht entschied nun, den Einspruch der Juristen abzulehnen.
Maxwell war vor vier Jahren befragt worden, als ein Opfer Epsteins, Virginia Roberts Giuffre, eine Verleumdungsklage gegen die einstige Society-Lady eingebracht hatte. Giuffre wirft der Britin vor, dass sie dem verstorbenen Investmentbanker geholfen hatte, sie als Sex-Sklavin zu halten, als sie noch minderjährig war. Die 58-Jährige sitzt derzeit in New York in Untersuchungshaft. Sie ist unter anderem wegen Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid angeklagt, sie plädiert auf nicht schuldig.
Wie die britische Boulevard-Zeitung „Daily Mail“ berichtete, soll Maxwell in der brisanten Aussage Details über ihr Sexleben und Vorlieben preisgegeben haben. Sie soll darin unter anderem nicht bestritten haben, in sexuelle Handlungen mit Minderjährigen involviert gewesen zu sein.
Epstein-Freundin bis Prozessbeginn in Untersuchungshaft
Maxwells Anwälte argumentierten ihren Einspruch gegen die Veröffentlichung der Aussage damit, dass dessen Inhalt die Jury beeinflussen könnte, die im kommenden Jahr über die Schuld der 58-Jährigen entscheiden wird. Die Britin sei gedrängt worden, auf die Fragen zu ihrem Liebesleben zu antworten, so die Verteidigung. Ihr Prozess soll im Sommer beginnen, eine Freilassung auf Kaution wurde wegen Fluchtgefahr abgelehnt.
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