„Bitte beruhigt euch!“

Viele Gäste verweigern Registrierungspflicht

Wien
28.09.2020 12:05

Die seit Montag gültige Registrierungspflicht für Lokalgäste in Wien verläuft nicht reibungslos. Einer Blitzumfrage der Wirtschaftskammer zufolge wollen sich nur etwa 60 Prozent der Besucher in die Listen eintragen. Auch in Rückmeldungen von Wirten sei von „wildesten“ Diskussionen mit Kunden, die ihre Daten nicht bekannt geben wollen, die Rede. „Die Leute sollen bitte runterkommen“, lautet der Appell. „Beruhigt euch!“ Für Gesundheitsminister Rudolf Anschober ist die neue Maßnahme eine „Erleichterung“.

Der Gastronomie-Fachgruppenobmann in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, berichtet von einer ersten schnellen Umfrage, wonach lediglich 60 Prozent der Besucher ankündigten, sich eintragen zu wollen. Dobcak befürchtet folglich Umsatzrückgänge und appellierte hörbar verärgert an die restlichen 40 Prozent: „Bitte beruhigt euch!“ Was sei schon dabei, wenn man Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer bekannt gebe? „Das wird vier Wochen aufgehoben und dann weggeschmissen“, so Dobcak: „Was soll der Wirt denn sonst damit machen?“


„Das kleine Revoluzzerherz des Wieners“

Viele Menschen würden ihre Daten ja auch freiwillig und bedenkenlos für die Nutzung sozialer Medien oder Kundenkarten von Handelsketten hergeben. Der jetzige „Anfangshype der Ablehnung“ sei wohl auf das „kleine Revoluzzerherz des Wieners“ zurückzuführen. Insofern hofft Dobcak auf eine schnelle Gewöhnungsphase: „Ich gehe schon davon aus, dass sich das nach ein paar Tagen mehr und mehr einspielen wird.“

„Hürde gut geschafft“
Die Registrierungspflicht in der Bundeshauptstadt gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, droht eine Geldstrafe. Der Datenschutz soll laut Rathaus gewährleistet werden. Die Behörde darf nur bei einem Infektionsfall in die Formulare Einsicht nehmen. Das Büro von Minister Anschober begrüßt die Maßnahme: Diese sei vor allem eine „Erleichterung beim Contact Management“. Nachdem ein erster Anlauf zur Registrierungspflicht aus Datenschutzgründen wieder zurückgezogen worden ist, hofft Anschober, dass „diese Hürde nun gut geschafft wurde“.

Registrierung statt früher Sperrstunde
Dobcak bekräftigte, dass ihm die Registrierungspflicht - sie soll den Behörden bei einem Infektionsfall die Kontaktrückverfolgung erleichtern - deutlich lieber sei als eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr, wie sie in den westlichen Bundesländern umgesetzt wird. Von der Pflicht umfasst sind auch Gastgärten, für Imbissstände gilt diese nicht, da diese in den ausgenommenen Take-away-Bereich fallen.

HIER finden Sie das Gäste-Formular zur Voransicht und zum Download.

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