Zweierlei Maß bei Atom

OÖ darf in England mitreden, in Tschechien nicht

Oberösterreich
09.09.2020 12:00
Oberösterreicher durften beim geplanten Atomkraftwerk Sizewell C in Suffolk, England, im UVP-Verfahren mitreden und aktuell können sie das bei der Laufzeitverlängerung des finnischen AKW Loviisa, ebenfalls ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren. Doch bei der Betriebsverlängerung von Temelín ist es anders.

Im Fall Finnland, versteckt auf der Landeshomepage unter „Kundmachungen“, sollen die beiden Reaktoren in Loviisa statt bis 2027 und 2030 um 20 Jahre länger betrieben werden – eine atomare Gefahrenquelle in Europa wird also prolongiert. In der grenzüberschreitenden UVP darüber können auch Oberösterreicher (bis 23. Oktober) Stellungnahmen ans Land Oberösterreich abgeben. So wie gerade (bis 4. September) im Fall des AKW-Neubaus in Sizewell, Großbritannien.

Betriebsgenehmigung läuft ab
Im Fall des tschechischen Atommeilers Temelín läuft die Betriebsgenehmigung für Reaktor 1 (nach zweimal 10 Jahren) jetzt im Oktober aus, für den zweiten Block zwei Jahre später. In Tschechien meint man, dass für die Verlängerung der Genehmigung um wiederum 10 Jahre keine grenzüberschreitende UVP durchzuführen sei, obwohl es – aus oberösterreichische Sicht – hier tatsächlich um ein grenznahes Projekt geht und die Sicherheitsbedenken hierzulande groß sind.

“Wäre Mindeststandard“
Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) fordert natürlich auch im Fall Temelín eine UVP-Beteiligung: „Das bringt wenigstens einen Mindesstandard an Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch externe Experten.“ Darüber hinaus verlangt Kaineder ohenhin den europaweiten Atomausstieg.

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