Ein Lkw-Chauffeur (33) soll am 1. Mai Exekutivbeamte im Mühlviertel bei einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle unter anderem als „Kapperlständer“ beschimpft haben. Das hat für ihn Konsequenzen. Das Verkehrsteilnehmer verbal übergriffig werden, ist leider kein Einzelfall! Ein Polizeigewerkschafter erzählt aus der Praxis.
Es war eine Routinekontrolle: Die Autobahnpolizei kontrollierte am Staatsfeiertag gegen 19.30 Uhr ein Sattelzugfahrzeug. Der Lenker (33) aus Neumarkt im Mühlkreis zeigte sich laut Polizei betont lässig, wirkte nicht an der Amtshandlung mit, sondern sagte zu den Polizisten: „Ihr seid‘s ja lauter so Kapperlständer.“
Acht Anzeigen für „Cowboy“
Das war nicht schlau: Sein loses Mundwerk brachte dem „Cowboy“ acht Anzeigen hinsichtlich Übertretungen nach dem Kraftfahrzeuggesetz sowie zwei Anzeigen nach dem Polizeistrafgesetz ein.
Doch was müssen sich Polizisten überhaupt gefallen lassen? Wir sprachen mit Polizeigewerkschafter Andreas Trudenberger (FCG), der zum Wachzimmer Landhaus gehört, regelmäßig in der Linzer Altstadt Streifendienst macht und dementsprechend leidgeprüft ist.
Seit wir Body-Cams benutzen, bremsen sich viele ein, sobald wir sie darauf hinweisen, dass nun die Amtshandlung gefilmt wird.
Polizeigewerkschafter und Streifenpolizist Andreas Trudenberger
Er sagt: „Am Wochenende ist es mit den Betrunkenen oft mühsam. In der Gruppe fühlen sich halt viele stärker. Ich versuche immer, möglichst deeskalierend zu wirken. Ich sag’ zu den Leuten beispielsweise ,Es ist eh recht, wenn’s ihr eine Gaudi habt’s, aber jetzt wird’s Zeit zum Gehen.‘ Das funktioniert meistens. Wir Polizisten wollen ja auch keine Wickel haben.“
Wer nicht aufhört, kommt in den Käfig
Aber was, wenn das Gegenüber auf die amtliche „Zuwendung“ mit einem Strom von Fäkalausdrücken reagiert? Wer (be)schimpft wie ein Rohrspatz, muss damit rechnen, im Käfig – sprich hinter Gittern – zu landen, so Trudenberger.
Laut Paragraf 35 Verwaltungsstrafrecht dürfen Gesetzeshüter all jene, die trotz Abmahnung mit ihrem Fehlverhalten weitermachen oder sich nicht ausweisen, festnehmen. Das genügt oftmals, um auch aufgeregte Naturen nachhaltig zu beruhigen, weiß Trudenberger.
Wer als Polizist Dienst tut, ist gut beraten, sich eine dicke Haut zuzulegen. Meldungen über renitente und nicht nur verbal rabiate Zeitgenossen, die bei 08/15-Amtshandlungen ausrasten, gehören zum Alltag der Gesetzeshüter. Was auffällt: Viele Landsleute haben zunehmend ein Problem mit der Selbstwahrnehmung.
Ein Beispiel: Wer im Halteverbot steht, sollte sich nicht wundern, wenn ihn das Auge des Gesetzes streift. Passiert auch: Ein Chef, vor dem in der Firma alle zittern, tut sich schwer, den „Big Boss“ daheim zu lassen. Da wird dann gerne öffentlich übel herumgestrudelt.
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