Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Corona-bedingte Untersagung einer Tierschutz-Demo im Juli in Linz nachträglich aufgehoben. Der Eingriff in die Grundrechte wiege schwerer als das Interesse an der Verhinderung der Versammlung aus Gesundheitsgründen, urteilte das Gericht. Die Demo wäre ohnehin mit relativ wenigen Teilnehmern und mit Schutzmaßnahmen geplant gewesen.
Die Landespolizeidirektion Oberösterreich hatte die Versammlung per Bescheid untersagt und das damit begründet, dass sie eine Gefährdung der Gesundheit darstelle und ein unkalkulierbares Risiko erzeuge. Das Interesse, Covid-19 nicht weiter zu verbreiten, sei höher zu bewerten als jenes an der Abhaltung der Versammlung, so die Rechtsansicht der Polizei. Dagegen erhob der Demoveranstalter Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.
Lockerungsverordnung erlaubt Versammlungen
Dieses gab ihm recht. Denn das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht, sich friedlich zu versammeln, könne zwar beschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet seien. Die Covid-19-Lockerungsverordnung erlaube aber Versammlungen, wenn die Teilnehmer Mund-Nasenschutz tragen und ein Mindestabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann - die Tierschutz-Demo war für 100 Leute mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen angekündigt.
Interessensabwägung geht für die Kundgebung aus
Die Abwägung des Eingriffs in die geschützte Grundrechtssphäre gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Untersagung aus Gesundheitsgründen habe ergeben, dass das Interesse an der Abhaltung der Versammlung mehr Gewicht habe, befand das Gericht.
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