Vor Augen der Freundin

Erstes Foto nach Lockdown: Kasachin stürzt in Tod

Ausland
01.05.2020 11:41

Sie wollte ihre wiedergewonnene Freiheit nach dem Lockdown in der Türkei mit einem kleinen Fotoshooting bei einem Wasserfall feiern - dabei stürzte die 31-jährige Olesya Suspitsyna in den Tod. Sie war über eine Sicherheitsabsperrung geklettert, um bei den Klippen einen schönen Hintergrund für das Foto zu haben. Schließlich rutschte sie am Gras aus und fiel vor den entsetzten Augen ihrer Freundin 35 Meter tief ins Meer.

Die junge Frau stammt ursprünglich aus Kasachstan und lebte in Antalya, wo sie als Touristenführerin arbeitete. Nachdem das Ausgehverbot in der Türkei aufgehoben wurde, brach sie am vergangenen Sonntag mit einer Freundin zu einem Spaziergang zum Düden-Wasserfall auf. Dieser ist in einem malerischen Naturpark gelegen und eine der beliebtesten Sehenswürdigkeiten der Stadt.

Frau konnte nur noch tot aus Meer geborgen werden
An den Klippen angekommen, wurde die 31-Jährige jedoch leichtsinnig. Sie ignorierte eine Absperrung, um dahinter für ein Foto zu posieren. Ihr war offenbar nicht bewusst, dass sie für das spektakuläre Motiv im Hintergrund ihr Leben riskierte: Sie verlor schließlich das Gleichgewicht und stürzte den Abgrund hinunter. Ihre Begleiterin alarmierte die Rettungskräfte, die ihren Körper aus dem Wasser zogen, doch die Helfer konnten nichts mehr für die Verunglückte tun. Sie starb noch am Unfallort.

In sozialen Medien zeigten sich Freunde geschockt über den tragischen Unfall. „Olesya liebte schon immer das Meer und es war ihr Traum, in der Türkei zu leben“, schieb einer. „Sie liebte das Gefühl der Freiheit mehr als alles andere“, erklärte ein anderer. Ihr Leichnam soll nun am Samstag in ihre Heimat überstellt werden.

Ausgehverbot für Junge, Alte und chronisch Kranke in der Türkei
In der Türkei wurde wegen der Coronavirus-Pandemie eine viertägige Ausgangssperre für alle Menschen in Dutzenden Städten und Provinzen verhängt. Schon zuvor wurde ein Ausgehverbot für
Menschen unter 20, Personen ab 65 Jahren und chronisch Kranke ausgesprochen, das noch immer gilt.

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