Geburts-Komplikationen

Strafverfahren gegen Hebammen eingestellt

Steiermark
26.04.2020 06:30
Schmerzerfüllt erzählten vergangenes Jahr vier Frauen öffentlich von den traumatisierenden Geburten ihrer Kinder zwischen 2010 und 2014 im DKH Schladming. Ein Mädchen starb, ein anderes Kind ist heute schwerst behindert. Die Strafverfahren gegen drei Hebammen, einen Arzt und das Spital sind nun eingestellt worden.

Die Hebammen hätten Fachärzte nicht oder zu spät zu Hilfe gerufen – so lautete damals der Vorwurf. Die strafrechtlichen Verfahren gegen drei Hebammen, einen Arzt und das Spital sind jetzt aber eingestellt.

Bedenkliches Gutachten
Als besonders brisant erwies sich dabei das Gutachten eines Sachverständigen für Gynäkologie und Geburtshilfe, das als Basis für die Anklage galt. Der Richter stufte dieses als äußerst bedenklich ein, da die Angeklagten seiner Ansicht nach sogar beleidigt und Vorgänge widersprüchlich erläutert worden seien.

Ein neues Gutachten entlastet Angeklagte
Er bestellte ein neues Gutachten, welches die Beschuldigten dann entlastete. Vielmehr seien demnach von der Sanitätsbehörde des Landes Steiermark die für Fachärzte eingeräumten Zeitfenster für Anfahrt und Diagnose bei Notfällen zu groß und daher ausschlaggebend für die schlimmen Ausgänge bei den betroffenen Geburten gewesen.

Ob des von Richter und Anwälten äußerst kritisch beurteilten Gutachtens haben die Anwälte Judith Kolb und Christian Fauland - sie vertreten die Hebammen - beim zuständigen Landesgericht und beim Hauptverband für Sachverständige die Streichung des Gutachters angeregt.

Vorwürfe gegen Krankenhaus
Kolb ist überzeugt: „Die Hebammen haben ihr Bestmögliches in diesem extrem schlechten Setting gegeben.“ Und greift mit ihrem Kollegen Fauland das Krankenhaus an: Im Zuge des Verfahrens und der Ermittlungen hätten Spitals-Verantwortliche nämlich alles versucht, um eine Akteneinsicht im parallel laufenden Zivilverfahren gegen das Krankenhaus zu verhindern – trotz mehrerer, dementsprechender Gerichtsbeschlüsse! Die Juristen orten ein Abschieben diverser Verantwortlichkeiten auf ihre Mandantinnen.

Spital dementiert
Das Spital hingegen zeigt sich verwundert, die Frauen hätten eine gemeinsame rechtliche Vertretung abgelehnt. Man habe nach diakonischen Grundsätzen gehandelt und stets den Dialog, sofern rechtlich möglich, zugelassen.

Langes Verfahren schlug auf die Psyche
Über die Einstellung seien die Frauen froh, das jahrelange Verfahren nage aber psychisch sehr an ihnen. „Durch die mediale Präsenz erfolgte eine Vorverurteilung“, gibt Kolb zu bedenken.

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