Verbot aufgehoben

Innsbruck erlaubt Betteln auf Christkindlmärkten

Tirol
13.12.2019 08:45

Bis Mitternacht wurde Donnerstag im Innsbrucker Gemeinderat heftig diskutiert. Dann die Entscheidung: Das 2015 beschlossene temporäre Bettelverbot auf Sondermärkten wie den Christkindl- und Ostermärkten wird mit einer knappen Mehrheit aufgehoben. Die Vierer-Koalition aus Grünen, ÖVP, SPÖ und „Für Innsbruck“ (FI) zeigte sich gespalten.

Die Liste „Für Innsbruck“ hatte bis zuletzt ihr Abstimmungsverhalten offengehalten. FI hatte als damalige Bürgermeisterfraktion im Jahr 2015 maßgebend für die Verordnung gestimmt. Nun stimmten zwei FI-Gemeinderäte für die Aufhebung, zwei enthielten sich und drei stimmten dagegen, darunter die damalige Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer. 20 Gemeinderäte stimmten damit für die Aufhebung und 18 dagegen.

ÖVP, FPÖ, Seniorenbund und „Gerechtes Innsbruck“ dagegen
Die Volkspartei hatte bereits im Vorfeld angekündigt, gegen die Aufhebung zu stimmen. Mit den Stimmen der Grünen, der SPÖ, der NEOS, der Liste Fritz und von ALI (Alternative für Innsbruck) ging der Antrag aber durch. Die FPÖ, der Seniorenbund und „Gerechtes Innsbruck“ stimmten dagegen.

„Recht auf stilles Betteln“
„Niemand von uns möchte betteln müssen“, sagte Bürgermeister Georg Willi. Es gebe ein Recht auf stilles Betteln, „das ist ein Menschenrecht“, fügte er hinzu. Zudem schränke das Landespolizeigesetz ohnehin das Betteln auf stilles Betteln am Straßenrand sehr stark ein. „Ich bitte, dass wir gerade vor Weihnachten diesen menschlichen Umgang, der unser Land auch auszeichnet, bewahren“, so der Bürgermeister.

FPÖ: „Mafiabanden“
Der freiheitliche Gemeinderat Maximilian Kurz sprach hingegen von „Mafiabanden“, die hinter den Bettlern stecken würden. Niemand könne nachvollziehen, warum diese Diskussion nun neu entbrenne.

„Thema nicht überbewerten“
Man dürfe das Thema nicht überbewerten, sagten Benjamin Plach von der SPÖ. „Wir reden hier von einem Bettelverbot bei zwei Märkten pro Jahr“, so der Sozialdemokrat. Alles andere, nämlich aggressives und gewerbsmäßiges Betteln, sei ohnehin per Landesgesetz verboten. Aber nicht alle würden zu organisierten Banden gehören, vielmehr gehe es um Menschen, die um eine milde Gabe bitten.

„Die Verordnung hatte damals einen Hintergrund“, rief ÖVP-Klubobmann Christoph Appler in Erinnerung. Man sei zwar nicht unbedingt glücklich darüber gewesen, aber wollte als Gemeinderat ein Signal senden. Die Entscheidung sei damals aber wohlüberlegt getroffen worden.

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