„Eindeutig ein Irrtum“

Ärger bei Motorradfahrer über falsche Strafanzeige

Österreich
25.03.2019 14:50

Da wiehert der Amtsschimmel! Das Motorrad steht versperrt in der Garage, es ist absolut ausgeschlossen, dass es jemand unbefugt in Betrieb nehmen kann. Der Eigentümer arbeitet daheim in Wien-Döbling - und doch trudelte eine Anzeige ins Haus, dass der Wiener zur gleichen Zeit in der Brigittenau falsch unterwegs war ...

Vor einem Fehler der Behörde ist offenbar niemand gefeit. Hans Christian V. erhielt am 22. März eine Anonymverfügung als Zulassungsbesitzer, dass ein Lenker mit seinem Motorrad in der Stromstraße die vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht beachtet und die Fahrt nicht im Sinne des Gebotszeichens fortgesetzt habe. Für dieses Vergehen wären jetzt sofort 56 Euro fällig, sonst würde es zu einer teuren Anzeige kommen.

„Habe das Haus den ganzen Tag nicht verlassen“
Doch die Krux an der ganzen Sache: „Es handelt sich hier eindeutig um einen Irrtum der Behörde. Wie ich durch Videobeweise meiner Heimüberwachungsanlage belegen kann, habe ich mein Haus am 16. März den ganzen Tag nicht verlassen, sondern in meinem Heimbüro zu Hause gearbeitet. Das ist neben den Videoaufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit auch durch meine E-Mails und Telefonate feststellbar“, versichert der Computerexperte glaubhaft.

Der IT-Techniker übermittelte die Daten umgehend der zuständigen Beamtin in der Landespolizeidirektion Wien-Brigittenau. „Damit kann der Beamte, der diesen Irrtum begangen hat, eventuell das wirkliche Kennzeichen ermitteln, wenn er sich noch an Einzelheiten erinnern kann“, so der Wiener weiter. Sollte das Verfahren gegen ihn trotzdem nicht eingestellt werden, würde er bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen.

Florian Hitz, Kronen Zeitung

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