„Schattenermittlungen“

Grasser-Anwälte: Justizminister soll eingreifen!

Österreich
31.01.2019 12:46

Die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser lassen nicht locker, nachdem bekannt geworden ist, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch nach der Anklageerhebung in der Causa Buwog/Terminal Tower Zeugen befragt und die Ermittlungsergebnisse monatelang nicht zu den Gerichtsakten gegeben hatte. In einem offenen Brief fordern nun Manfred Ainedter und Norbert Wess von Justizminister Josef Moser (ÖVP) ein Eingreifen. Dieser solle den beiden eine Weisung erteilen, ihr Verhalten zu ändern.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Buwog-Strafprozess wirft den Oberstaatsanwälten „wiederholten Amtsmissbrauch“ vor, da sie Vernehmungsprotokolle monatelang nicht zu den Gerichtsakten genommen und Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung während des laufenden Strafverfahrens befragt hätten. Außerdem beschwert sich Ainedter in dem offenen Brief bei Moser darüber, dass die Staatsanwälte ihrerseits prüfen lassen wollen, ob sie von den Verteidigern verleumdet werden. Minister Moser wird im Schreiben „dringlich ersucht“, mit einer Weisung „Abhilfe gegen die eklatant rechtswidrige Vorgangsweise“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu schaffen.

Staatsanwalt: Ermittlungen im Auftrag des OLG
Staatsanwalt Alexander Marchart hatte am Dienstag entgegengehalten, dass es um Ermittlungen zur Frage gehe, ob Grasser bei der Privatisierung der Bundeswohnungen wirklich den maximal erzielbaren Erlös erzielt hatte. Dazu gebe es einen Auftrag des Oberlandesgerichts Wien. Das OLG Wien hatte diesen Anklagepunkt nicht genehmigt und den Staatsanwälten diesbezüglich weitere Ermittlungen aufgetragen.

Der Staatsanwalt kündigte an, den Antrag der Grasser-Verteidigung der Oberstaatsanwaltschaft vorzulegen. Diese solle sowohl die Vorwürfe gegen die Staatsanwälte prüfen als auch die Frage, ob die Anwälte durch ihre Behauptungen nicht Verleumdung begangen hätten.

Meischberger und seine Döblinger Villa
Unterdessen wurde am Donnerstag der eingeschobene Betrugsprozess gegen Walter Meischberger am Straflandesgericht in Wien fortgesetzt. Der ehemalige FPÖ-Generalsekretär pocht weiterhin darauf, dass er bewusst einen Scheinvertrag zum Verkauf seiner Villa unterzeichnet hat. Damit erklärt er, warum er sich gegen die Delogierung aus seinem Haus bis dato wehrt, obwohl er das Gebäude zur Bezahlung einer Steuerschuld verkaufte - bzw., wie Meischberger betont, verpfändete. Der nunmehr neue Besitzer beantragte die Räumung, wogegen Meischberger Zivilklagen einleitete - mit falschen Angaben, wie die Staatsanwaltschaft behauptet und ihn daher wegen Prozessbetrugs anklagte. Letztendlich musste der Ex-Politiker dann doch aus der Döblinger Villa ausziehen.

Wo war der finanzielle Schaden?
Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl will die Anklage nach wie vor nicht verstehen, denn er sieht überhaupt keinen entstandenen Schaden. Der angeklagte Mietentgang für den neuen Besitzer habe nicht stattgefunden, da ja Meischberger ab seiner Gegenklage gegen die Räumung monatlich 5000 Euro gezahlt habe. Dies ließ Oberstaatsanwalt Marchart nicht gelten, schließlich sei das keine Miete, sondern eine Sicherheitsleistung gewesen, damit die Delogierung hinausgezögert wurde. Er sprach von den „üblichen Nebelgranaten“ der Verteidigung.

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