Das Landgericht Mannheim hat eine Patentklage des US-Chipkonzerns Qualcomm gegen den iPhone-Anbieter Apple als unbegründet zurückgewiesen. Das angeführte Schutzrecht werde durch die in den Smartphones verbauten Halbleiter nicht verletzt, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung am Dienstag.
Qualcomm kündigte an, in Berufung zu gehen und verwies auf die Entscheidung des Münchner Landgerichts von Jahresende, die ein Verkaufsverbot von bestimmten iPhone-Modellen nach sich zog.
Für die beiden Unternehmen steht viel auf dem Spiel. In Deutschland darf Apple wegen der Verletzung von Qualcomm-Patenten keine iPhone-Modelle 7 und 8 mehr verkaufen. Dagegen ging Apple in Berufung.
Bisher legt der US-Konzern die Gerichtsentscheidung so aus, dass das Unternehmen selbst in seinen Filialen die entsprechenden Geräte nicht mehr im Angebot hat, Händler sie aber weiterhin vertreiben. Der größte Apple-Händler in Deutschland, die Tochter des Telekom-Konzerns Freenet Gravis, hat somit weiterhin alles in seine Regalen.
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