Neues Leben für einen alten Lagerplatz im 19. Bezirk. Hier soll eine neue Location für Künstler und die Musikszene entstehen. Bezüglich einer harmonischen Nachbarschaft gibt es aber noch Anlaufschwirigkeiten. Auch die Behörde wurde auf den Plan gerufen.
Was als hipper Szene-Hotspot für junge Feierfreudige gedacht ist, entwickelt sich für die unmittelbare Nachbarschaft zur nervlichen Zerreißprobe: Die neue Open-air-Veranstaltungslocation „Gleis 19“ in der Gunoldstraße 12 sorgt für zunehmenden Unmut.
Brachliegende Location beleben
Die Macher verstehen sich als kreativer Raum und Plattform für Künstler und Szenefreunde. Als Techno-Club, wie ihn Anrainer bezeichnen, will man auf „Krone“-Nachfrage nicht wahrgenommen werden. Vielmehr wolle man die brachliegende Fläche beleben.
Anrainer sprechen von massiven Einbußen bei Lebensqualität
Bei den Nachbarn kommt das weniger gut an. „Ein Albtraum“, schildert eine Betroffene. Diese lebt seit neun Jahren in einer Dachterrassenwohnung, die bislang durch ihre ruhige Lage bestochen habe. „Jetzt sind die tiefen Bassfrequenzen selbst bei geschlossenen Fenstern deutlich spürbar – körperlich, nicht nur akustisch. Die Terrasse ist an diesen Tagen unbenutzbar.“
Tagesnutzung in der Kritik
Vor allem die Betriebszeiten regen auf. „Die Musik begann teilweise schon um 7 Uhr früh – eine After-Party offenbar.“ Die Kritik richtet sich dabei nicht grundsätzlich gegen den Veranstaltungsort oder die elektronische Musikszene. Vielmehr wird von den Anrainern bemängelt, dass „keinerlei erkennbare Schallschutzmaßnahmen gesetzt worden seien“.
Behörde drehte bereits einmal Musik ab
Das bunte Treiben hat auch die zuständige Behörde MA36 (Veranstaltungen) auf den Plan gerufen. Ein Sprecher zur „Krone“: „Auf Grund von Anrainerbeschwerden fand letzten Samstag, dem 12. Juli 2025, abends eine Kontrolle statt. Es wurde festgestellt, dass eine Musikveranstaltung ohne Genehmigung durchgeführt wurde. Daher wurde der Veranstalter aufgefordert, die Musikdarbietung einzustellen. Dieser Aufforderung kam er nach und sagte die weitere Veranstaltung ab.“ Bei einer Nachkontrolle konnte keine Musik mehr festgestellt werden. Aber; Ein Verwaltungsstrafverfahren wird durchgeführt.
Zudem heißt es: „Inzwischen hat der Veranstalter eine Musikanzeige nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz erstattet. Im Zuge dessen werden ihm Grenzwerte für die Musikdarbietung vorgeschrieben werden.“
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