Für alle, die noch auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken sind, ist der zweite Adventsamstag eine zusätzliche Chance, endlich die To-Do-Liste abzuarbeiten. Aber aufgepasst: Nicht überall werden die Türen offenstehen, denn der 8. Dezember ist ein Feiertag.
„Gesetzlich darf von 10 bis 18 Uhr aufgesperrt werden“, erläutert Raimund Haberl, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer. Die Entscheidung, ob sie ihr Geschäft geöffnet halten, stehe den Händlern aber frei. Mitarbeiter, die am 8. Dezember – übrigens nur mit ausdrücklicher Zustimmung – arbeiten, würden an diesem Tag mit Überstundenzuschlägen und bezahlter Freizeit belohnt.
Haberl: „Damit ist der Tag aus Unternehmersicht teuer. Viele stehen oft selbst hinter dem Tresen.“ Für sinnvoll erachtet Haberl das Öffnen am Samstag vor allem in Ballungszentren. Mit ihm geht man in den Kärntner Einkaufszentren konform: Dort können heute zwischen 10 und 18 Uhr die Einkaufstaschen gefüllt werden.
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