Anklage erhoben

Schutzgeld-Mafiosi drohen nun bis zu 15 Jahre Haft

Tirol
26.10.2018 10:00

Überfälle auf illegale Spielhöllen, Schutzgeld-Erpressung und wüste Drohungen: Die kriminellen Machenschaften einer Schutzgeldmafia, die im Raum Innsbruck über Monate ihr Unwesen trieb, würde wohl mehrere abendfüllende Krimis füllen. Gegen sieben Mitglieder der Bande wurde nun Anklage erhoben.

Wer nicht spurte, musste mit Überfällen und einer gehörigen Tracht Prügel rechnen! Mit der großteils aus Tschetschenen bestehenden Bande war nicht zu spaßen. Vor allem in der illegalen Glückspielszene waren die Männer offenbar gefürchtet. Sie sollen ihre Opfer teils regelrecht malträtiert haben, wenn sie nicht das bekommen haben, was sie von ihnen wollten: Schutzgeld!

Razzia mit 70 Beamten
Mitte Jänner setzte die Polizei mit Unterstützung der Sondereinheit Cobra dem kriminellen Treiben aber ein Ende. Bei einer groß angelegten Razzia mit mehr als 70 Beamten wurden acht Verdächtige festgenommen. Es war ein perfider Plan, der letztlich zum Scheitern verurteilt war. Die Erpresser glaubten wohl, in der illegalen Glücksspielszene eine Geldquelle gefunden zu haben, die nicht so schnell versiegt. „Die meisten Opfer haben eine Anzeige vermieden, weil sonst deren illegale Aktivitäten bekannt geworden wären“, meinte Chefermittler Christoph Hundertpfund kurz nach der Festnahme zur „Krone“. Doch schlussendlich konnte sich dann doch jemand zu einer Anzeige durchringen.

Prozess noch nicht anberaumt
Nun wurde gegen sieben Männer im Alter zwischen 23 und 29 Jahren Anklage wegen mehrfachen teils schweren Raubes und Erpressung erhoben, wie Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, auf Anfrage der „Krone“ bestätigt. Vier Russen wird zudem vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. „Die Lokalbetreiber sollen auch mit Äußerungen, wie ,jetzt beginnt der Tschetschenienkrieg‘, eingeschüchtert worden sein“, erklärt Mayr. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess wurde daher noch nicht anberaumt. Den Männern drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.

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