Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen" - so steht es im Strafgesetzbuch. Ein 33-jähriger Innviertler musste sich in Ried (OÖ) nun genau wegen dieses selten angeklagten Deliktes vor Gericht verantworten.
Er hatte einem lebensmüden Bekannten ein Messer gereicht, was er auch gar nicht abstreitet. „Ich habe nie geglaubt, dass er Ernst macht“, sagte er später in einer Einvernahme aus. Doch der Freund rammte sich das Messer in den Bauch. Nur durch eine Notoperation konnte sein Leben gerettet werden. Und der angeklagte „Helfer“ wurde nach einer kurzen Verhandlung vom Rieder Schöffensenat rechtskräftig freigesprochen.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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