Nicht rechtskräftig

Bürgermeister und Ex-Amtsleiter verurteilt

Oberösterreich
11.09.2018 16:47

Die Missstände in der Amtsstube von Pichl bei Wels führten nun zu Haftstrafen für den Bürgermeister und den Ex-Amtsleiter: 15 Monate bedingt bzw.  24 Monate teilbedingt, beide Urteile sind nicht rechtskräftig

Unregelmäßigkeiten bei Kanal- und Wassergebühren mit einem Schaden von rund 600.000 Euro waren beim Prozess in Wels angeklagt. Von den Vorwürfen gegen Bürgermeister Johann Doppelbauer (Verteidiger: Oliver Plöckinger) blieb nicht viel übrig. Nur 16 von 92 angeklagten Fällen und ein Schaden von 61.000 € führten zur Verurteilung des VP-Politikers, die allerdings streng ausfiel: 15 Monate bedingt und_ sollte das Urteil rechtskräftig werden - Amtsverlust. Außerdem muss der Ortschef fast 50.000 Euro Schadensersatz an die Gemeinde zahlen. Zum Urteil und einem eventuellen Rücktrittwollte Doppelbauer nach dem Urteil nichts sagen. Er nahm Bedenkzeit und will die Entscheidung des Gerichts mit seinem Anwalt besprechen. Oliver Plöckinger: „Das muss man sich genau anschauen. Es ist auch die Sache der Verjährung zu prüfen.“

230.000 Euro für Überstunden
Der frühere Amtsleiter, der in zwölf Jahren 230.000 für Überstunden kassiert haben soll,  soll acht Monate ins Gefängnis, der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Seine Strafe fiel strenger aus, so die Richterin, da er sich, im Gegensatz zum Bürgermeister, selbst bereichert hat. Sein Anwalt meldete nach der Urteilsbegründung sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Somit sind beide Verurteilungen nicht rechtskräftig. Ein dritter Angeklagter, Angestellter der Gemeinde, wurde freigesprochen.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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