Gericht entscheidet

Linzer Anwalt will keine Sextäter verteidigen

Oberösterreich
05.09.2018 06:00

Buddhist sein und einen mutmaßlichen Sexualstraftäter verteidigen- für den Linzer Anwalt Klaus Fuchs „geht das nicht zusammen“. Die Rechtsanwaltskammer wollte ihn trotzdem nicht von einer Verfahrenshilfe befreien. Nun entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

Der Prozess gegen einen afghanischen Asylwerber, der seine Frau geschlagen und vergewaltigt haben soll, fand im Juni statt. Der Mann wurde (nicht rechtskräftig) zu 26 Monaten Haft verurteilt. „Ich habe ihn pflichtgemäß verteidigt und auch seine Berufung ausgeführt“, sagt Fuchs, der im Vorfeld des Prozesses eine Umbestellung versucht hat. Ein anderer Anwalt hätte dann die Pflichtverteidigung übernehmen müssen. Die Rechtsanwaltskammer lehnte jedoch ab.

„Möchte meine Werte und Moral leben dürfen“
Trotzdem will er nun vom Landesverwaltungsgericht klären lassen, ob man ihn als gläubigen Buddhisten von der Pflichtverteidigung befreien hätte müssen. „Ich bin begeisterter Rechtsanwalt, möchte aber auch meine Werte und Moral leben dürfen“, so Fuchs, der Projekte für misshandelte Kinder in Thailand unterstützt. „Im Buddhismus gibt es nicht die Möglichkeit, den Glauben als Teilzeitbeschäftigung zu leben.“

„Religiöse Einstellung ist nicht entscheidend“
„Die religiöse Einstellung ist nicht entscheidend“, sagt Klaus Oberndorfer, der die Rechtsanwaltskammer vertritt. Auch wenn er Verständnis für die Haltung seines Kollegen zeigt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ergeht schriftlich.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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