Prozess in Innsbruck

Tiroler Staatsverweigerer zu Geldstrafe verurteilt

Tirol
30.07.2018 14:35

Ein mutmaßliches Mitglied der staatsfeindlichen Verbindung „Staatenbund Österreich“ ist am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da der 54-Jährige nicht zum Prozess erschienen war - dies hatte er bereits in der Vorwoche lautstark per Telefon angekündigt -, wurden die Verhandlung in seiner Abwesenheit durchgeführt und ein Urteil gesprochen.

Dass der Angeklagte höchstwahrscheinlich nicht zum Prozess am Montag erscheinen würde, war bereits am Freitag deutlich geworden. An diesem Tag habe der Beschuldigte laut der Richterin „unverständlich ins Telefon gebrüllt“ und somit seinem Unmut über die Ladung für Montag deutlich Ausdruck verliehen. Sehr wohl erschienen waren hingegen zwei Polizeibeamte, die in diesem Fall als Zeugen fungierten.

Mann wollte Identität nicht preisgeben
Inhaltlich identisch schilderten die Beamten den Tag, der schließlich zur Verurteilung des Staatsverweigerers führte. Am 2. Februar 2018 habe dieser in einer Bankfiliale in Imst für Unruhe gesorgt, was zur Verständigung der dortigen Polizei führte. Vor der Bank wollte der 54-Jährige seine Identität nicht preisgeben, weswegen er auf die Dienststelle der Polizei in Imst gebracht wurde. Auch dort sei der Angeklagte nicht kooperativer gewesen.

Als der Polizist abermals versuchte, die Identität des Mannes festzustellen, eskalierte die Situation. Der 54-Jährige leistete „Abwehrhandlungen“, traf einen Polizisten am Arm und wurde daraufhin zu Boden gebracht. Nachdem er mit Handschellen fixiert worden war, fanden die Beamten einen Staplerführerschein in der Hosentasche des Mannes. Die damit mögliche Identitätsfeststellung führte schließlich zur Aufhebung der bereits vor der Bank ausgesprochenen Festnahme.

Bisherige Unbescholtenheit als mildernder Umstand
Der Staatsanwalt plädierte für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage, gab aber zu bedenken, dass es „wesentlich drastischere Widerstandshandlungen“ gebe. Dem schloss sich die Richterin an. „Die Abwehrbewegungen waren nicht so heftig“, meinte sie. Auch die bisherige Unbescholtenheit des Mannes führte sie als mildernden Umstand an.

Letzten Endes verhängte das Landesgericht Innsbruck 300 Tagsätze mit dem Mindesttagessatz von vier Euro, da der 54-Jährige derzeit keiner Beschäftigung nachgehe und auch sonst kein Einkommen habe, hieß es. Die Hälfte der Summe wird bei einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Auch die Kosten für das Strafverfahren hat der dem Gerichtsprozess Ferngebliebene zu tragen.

Der zweite Anklagepunkt, Vergehen der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Bewegung, wurde aufgrund der Abwesenheit des Beschuldigten ausgeschieden. Der 54-Jährige war diesbezüglich im Vorfeld noch nicht einvernommen worden.

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