"Immer wieder habe ich den Mann aufgefordert, endlich die offene Rechnung zu begleichen. Jedes Mal hatte er eine andere Ausrede parat und versicherte mir, er werde umgehend zahlen. Ich warte heute noch auf mein Geld. Wenn ich gewusst hätte, dass der Patient mit seinem Gastbetrieb in Konkurs ist, hätte ich keine weiteren Leistungen erbracht." Das sagte der Zahnarzt beim Prozess als Zeuge vor Richter Andreas Mair. Ganz anders sah die Verantwortung des Wirtes aus.
"Dass ich mit meinem Gasthaus im April in Konkurs ging, hat mit Zahlungsunfähigkeit nichts zu tun", verteidigte sich der Angeklagte. Der zudem ins Treffen warf, dass er eine Liegenschaft und einen Baugrund besitze. Und daher an eine Absicht, seinen Zahnarzt hinters Licht zu führen, nicht zu denken sei.
Bei genauer Betrachtung der Unterlagen ergab sich aber, dass der Angeklagte andere Gläubiger befriedigt hatte, den Arzt jedoch nicht. Das nicht rechtskräftige Urteil: 480 Euro bedingte Geldstrafe für versuchten Betrug.
von Hans Licha, Tiroler Krone








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