Welche genauen Beschuldigungen gegen den Beamten, der mehr als ein nur bekennender Katholik ist, erhoben werden, will niemand sagen. Es soll sich aber um zwei Fälle handeln, die schon ein bis zwei Jahre zurückliegen. Für den leitenden Beamten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Fälle ereigneten sich bei Schulungen
Laut Mitteilung der Tiroler Sicherheitsdirektion wurde "der Vorwurf erhoben, vor längerem gegenüber Personen weiblichen Geschlechts ein Verhalten gesetzt zu haben, das den Verdacht strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetz nahelegt." Nach inoffiziellen Informationen passierten die vorgeworfenen Handlungen nicht im eigenen Haus, sondern bei externen Schulungen von Mitarbeiterinnen von privaten Sicherheitsdiensten.
Im Innenministerium sieht man den Fall ziemlich gelassen. "Die Dienstbehörde des Mitarbeiters hat korrekt reagiert, den Beamten vorläufig suspendiert und Disziplinaranzeige erstattet. Die strafrechtliche Beurteilung muss durch die Staatsanwaltschaft erfolgen", stellt der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, dazu fest.
Das Bestreben der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, den Fall an ein anderes Bundesland abzugeben, begrüßt Gollia: "Das ist absolut üblich und vorgesehen. Durch die bisherige Zusammenarbeit könnte ja Befangenheit vorliegen."
von Werner Kriess, Tiroler Krone
Symbolbild








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