Ziel der Gesetzesvorlage ist gewesen, dass die Gemeinden zu ihrem Recht kommen und die Agrargemeinschaften gleichzeitig funktionsfähig bleiben, erklärte Platter. Es sei noch an der ein oder anderen Stelle nachjustiert worden. Letztendlich ist die Novellierung aber einstimmig beschlossen worden.
"Sehr einverstanden" mit der Regierungsvorlage war auch der Koalitionspartner. LHStv. Hannes Gschwentner (SP) betonte ebenfalls, dass es wichtig gewesen sei, dass die Agrargemeinschaften selbstständige Wirtschaftskörper bleiben können und die Gemeinden gleichzeitig zu ihrem Recht kommen. "Es gibt keine Sieger und Verlierer, sondern eigentlich nur Gewinner", interpretierte der für Agraragenden zuständige LHStv. Anton Steixner (VP).
Mitspracherecht der Gemeinden
Was der Substanzwert genau sei, habe man im Gesetz verankert. Außerdem sehe der Entwurf vor, dass ein Vertreter der Gemeinde Mitspracherecht in den Agrargemeinschaften bekomme. Beschlüsse der Agrargemeinschaft seien nur möglich, wenn der Gemeindevertreter auch zustimme. In Streitfällen zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft werde die Agrarbehörde mit der Schlichtung beauftragt, erklärte Steixner.
Der Verfassungsgerichtshof entschied bereits im Juli 2008, dass der Substanzwert den Gemeinden und nicht wie vom Landesagrarsenat festgestellt, den Agrargemeinschaften zusteht. Der Substanzwert umfasst alle jene Bereiche, die über die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus Grundverkäufen und Entschädigungen für errichtete Skilifte.








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