"Gibt nur Gewinner"

Neues Agrargesetz nun fix – VP, SP und Gemeinden erfreut

Tirol
10.11.2009 14:53
Nach einer rund vierstündigen Sitzung haben sich die Tiroler Landesregierung und der Präsident des Gemeindeverbandes, Ernst Schöpf, am Dienstag auf eine Novelle des Flurverfassungsgesetzes geeinigt. Beschlossen werden soll die Vorlage bereits im Dezemberlandtag. Landeshauptmann Günther Platter rechnet mit großer Zustimmung zu dem neuen Agrargesetz.

Ziel der Gesetzesvorlage ist gewesen, dass die Gemeinden zu ihrem Recht kommen und die Agrargemeinschaften gleichzeitig funktionsfähig bleiben, erklärte Platter. Es sei noch an der ein oder anderen Stelle nachjustiert worden. Letztendlich ist die Novellierung aber einstimmig beschlossen worden.

"Sehr einverstanden" mit der Regierungsvorlage war auch der Koalitionspartner. LHStv. Hannes Gschwentner (SP) betonte ebenfalls, dass es wichtig gewesen sei, dass die Agrargemeinschaften selbstständige Wirtschaftskörper bleiben können und die Gemeinden gleichzeitig zu ihrem Recht kommen. "Es gibt keine Sieger und Verlierer, sondern eigentlich nur Gewinner", interpretierte der für Agraragenden zuständige LHStv. Anton Steixner (VP).

Mitspracherecht der Gemeinden
Was der Substanzwert genau sei, habe man im Gesetz verankert. Außerdem sehe der Entwurf vor, dass ein Vertreter der Gemeinde Mitspracherecht in den Agrargemeinschaften bekomme. Beschlüsse der Agrargemeinschaft seien nur möglich, wenn der Gemeindevertreter auch zustimme. In Streitfällen zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft werde die Agrarbehörde mit der Schlichtung beauftragt, erklärte Steixner.

Der Verfassungsgerichtshof entschied bereits im Juli 2008, dass der Substanzwert den Gemeinden und nicht wie vom Landesagrarsenat festgestellt, den Agrargemeinschaften zusteht. Der Substanzwert umfasst alle jene Bereiche, die über die übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus Grundverkäufen und Entschädigungen für errichtete Skilifte.

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