"Rechtsunkenntnis"

Elsner-Anwalt beantragt Haftrichter-Ausschluss

Österreich
23.02.2009 15:15
Wolfgang Schubert, Anwalt des ehemaligen BAWAG-Chefs Helmut Elsner, will den Haftrichter Christian Böhm wegen Befangenheit vom Verfahren ausschließen lassen. Ein entsprechender Antrag wurde am Freitag beim Wiener Landesgericht eingebracht. Böhm habe mit seiner Begründung für die Verlängerung der U-Haft vor zwei Wochen das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt, argumentiert der Advokat. Er attestiert dem Richter in einer scharfen Attacke "Rechtsunkenntnis" und eine "vorgefasste Meinung".

Am 10. Februar hat Böhm die U-Haft für Elsner verlängert, als Grund gab der Haftrichter die weiterhin bestehende Fluchtgefahr an. Ein Dorn im Auge ist Elsners Verteidigern folgende Passage im schriftlichen Fortsetzungsbeschluss: "Dass die mit 9 1/2 Jahren ausgemessene Strafe am oberen Rand des Strafrahmens (...) im Rechtsmittelverfahren deutlich reduziert würde, ist angesichts der von Elsner verantwortenden Beträge, seiner auch im Verfahren regelmäßig demonstrierten Gesamtpersönlichkeit (...) sowie des in den Taten dokumentierten Handlungsunwertes nicht evident und kann daher nicht angenommen werden."

"Justiz hat den Bogen überspannt"
Mit dieser "geradezu ungeheuerlichen Begründung" erschüttere Böhm den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, indem er Rechtsmittel des Einschreitens "jegliche Sinnhaftigkeit abspricht", heißt es in dem Antrag der Elsner-Anwälte. Der Haftrichter nehme an, dass dass die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die U-Haft-Verlängerung keinen Erfolg haben werde und greife damit in die Entscheidungskompetenz der ihm übergeordneten Gerichte (Oberlandesgericht OLG Wien und Oberster Gerichtshof OGH) ein. Dies würde die "vorgefasste Meinung" von Böhm widerspiegeln.

"Die ihm unterlaufenen Falschbeurteilungen sind so abwegig, dass sie durch einfache Rechtsunkenntnis eines österreichischen Richters nicht mehr gerechtfertigt werden können", heißt es in dem Antrag weiter. Laut Schubert hat die "Justiz den Bogen überspannt". Der letzte Haftbeschluss belege "eindrucksvoll, warum sich der Europäische Gerichtshof in Straßburg in zahlreichen Beschwerdeverfahren mit solchem Eifer" des Themas "Vorverurteilung Helmut Elsners" annehme, so der Jurist.

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