Quartett vor Gericht

Linke Schmierereien bei Parteigebäuden angeklagt

Tirol
09.03.2026 16:00

Vier linke Aktivisten sollen laut Anklage Fassaden der ÖVP-Landesgeschäftsstelle und des FP-Bürgerbüros in Innsbruck mit Parolen versehen haben. Beim Prozess wegen Sachbeschädigung am Montag in Innsbruck ging es darum, ob dies auch wirklich zu beweisen ist.

Bereits 2024 kam es zu den Vorfällen: In einer Nacht im März beschmierten Unbekannte die ÖVP-Landesgeschäftsstelle mit dem Schriftzug „Unsere Wut an euren Wänden“. Im Juli desselben Jahres war erneut dieses Gebäude im Visier: Die bereits verwendete Parole sowie „Unser Blut an euren Wänden“ und „Stop Ignoring Us“ war darauf in Rot zu lesen. Am 6. März war wiederum das Bürgerbüro der FPÖ ein Ziel der Farbattacken: „Come clear life is queer“ wurde groß auf die dortige Hausfassade geschrieben. Gesamtschaden: rund 16.000 Euro.

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.(Bild: APA/BARBARA GINDL, Krone KREATIV)

„Politische Aktionen“ in WG – aber dies hier nicht
Die vier Angeklagten – drei Männer und eine Frau im Alter von 29, 38, 31 und 36 Jahren – wiesen bei der Verhandlung am Montag am Landesgericht Innsbruck jegliche Schuld weit von sich. Man habe damit „nichts zu tun“, hieß es unisono vom Quartett – einer Studentin, einem Arbeitslosen sowie zwei Gastronomen. Dass sie sich gut kennen, bestritt das Vierergespann nicht. So lebe man in einer Wohngemeinschaft und treffe sich oft in einem Lokal in Innsbruck, das vom Erstangeklagten und vom Viertangeklagten betrieben wird, zur Vorbereitung von „politischen Aktionen“. Illegale Aktionen wie die Fassaden-Schmierereien seien aber nicht dabei gewesen, sagte man aus und gab sich ansonsten recht wortkarg.

Indizien, aber die schlagkräftigen Beweise fehlten
Tatsächlich stand die Anklage offenbar auf recht tönernen Füßen. Es gab beispielsweise ein per Mail als PDF verschicktes Bekennerschreiben mit den Meta-Daten des Erstangeklagten, ein nicht sonderlich gutes Überwachungsvideo, das den Zweitangeklagten mutmaßlich bei Schmierereien bei der FPÖ-Fassade zeigen soll sowie eine Jacke mit Farbanhaftungen bei der Drittangeklagten. Ebenso aktenkundig ist ein Handschuh mit Farbe, der höchstwahrscheinlich dem Viertangeklagten gehört. Die Drittangeklagte war außerdem angeklagt, eine Versammlung von Abtreibungsgegnern im März 2025 gestört zu haben.

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Es lässt sich damit nicht eruieren, wer das Bekennerschreiben wirklich verfasst hat.

Richter Thomas Wallnöfer

Letztlich „zu dünn für einen Schuldspruch“
Die Tatsache, dass man sich kenne, gemeinsam in einem Lokal verkehre und politisch engagiere, sei „zu dünn für einen Schuldspruch“, argumentierte Richter Thomas Wallnöfer schließlich. Auch die Tatsache, dass im Innsbrucker Lokal – ein bekannter Treffpunkt für die linke Szene – ein Laptop ohne Passwort stehe, sei zugunsten des Angeklagten zu werten gewesen. „Es lässt sich damit nicht eruieren, wer das Bekennerschreiben wirklich verfasst hat.“

Staatsanwalt Markus Grüner gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Entscheidung wurde vor dem Gerichtssaal eifrig beklatscht und bejubelt, zumal sich dort einige Angehörige der linken Szene versammelt hatten.

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