„Wenn ich so etwas machen würde, lägen diese Sachen nicht in meinem Auto“ – der Profi-Verbrecher und zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder Wolfgang K. (62) gab sich vor dem Landesgericht Wels kämpferisch. Der Angeklagte bestritt, im Dezember 2024 während eines Freiganges aus der Justizanstalt Stein eine Seniorin überfallen zu haben. Das Gericht sah das anders: Höchststrafe 20 Jahre Haft!
„Mir tut nur ihre Mutter leid“, meinte das 85-jährige Überfallsopfer im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wels, als es sich zum Angeklagten umdrehte. „Ich möchte ihn gerne sehen, damit ich besser abschließen kann“, meinte die rüstige Seniorin, die couragiert von ihrem Horror erzählte, als sie fünf Stunden lang gequält und eingesperrt worden war. „Ich soll das sein, aber ich bin´s nicht. Sie schauen den Falschen an“, meinte der Angeklagte, als er der Seniorin zuwinkt.
„Es waren alles nur Zufälle“
Im Laufe des Prozesses gab der 62-Jährige immer an, dass alles nur Zufälle waren, die ihn auf die Anklagebank brachten. Und außerdem behauptet er auch, unschuldig wegen des Mordes an einer Seniorin (78) in Salzburg im Jahr 2004 hinter Gittern zu sitzen. Am Tag zwanzig Jahre nach der Tat in Salzburg passierte übrigens der Überfall in Marchtrenk.
An jedem Tattag Ausgang gehabt
So sei es Zufall gewesen, dass er am Wochenende vor Weihnachten 2024 Freigang aus der Justizanstalt Stein hatte, als der Überfall auf die Seniorin in Marchtrenk passierte. Dass ein schwarzer Fiat Punto, wie er ihn fährt, bei einer Bankfiliale gefilmt wurde, wo ein maskierter Mann mit der Bankomatkarte des Opfers aus Marchtrenk zweimal 1000 Euro abhob. Bei der Abfrage der Autobesitzer von schwarzen Fiat Puntos dieser Baureihe kam die Polizei das erste Mal auf den Namen Wolfgang K. – hier war er aber noch einer von 851 Besitzern solcher Autos.
Doch als Ende Februar 2025 in Schärding am Friedhofsparkplatz zwei Autos geknackt und ein Zeuge den Fiat Punto samt Kennzeichen als Fluchtfahrzeug meldete, kam der Name Wolfgang K. wieder ins Spiel. Und so fügten sich die Indizien zusammen, die zur Anklage führten.
Auffällige Jacke des Täters im Auto
Eines dieser Indizien ist auch eine auffällige Jacke mit weißen Aufsätzen an den Ärmeln, die der maskierte Täter unter einem weiten Parka trug. Diese kam zu Vorschein, als ihn die Überwachungskamera bei einer Linzer Bank filmte, während der Täter eine darüber gezogene Jacke auszog. „Eine solche Jacke würde ich nie tragen“, meinte der Angeklagte. Doch genau so eine Jacke wurde in seinem Auto gefunden.
„Jemand muss mein Auto geborgt haben“
„Es muss sich jemand mein Auto ohne mein Wissen geborgt haben“, meinte der Angeklagte und beteuerte, dass er nicht in Schärding war, als sein Wagen als Fluchtfahrzeug gesehen wurde. Dass er an diesem Tag auch Haftausgang hatte, sei ebenfalls ein Zufall gewesen.
Schulden am Tag nach Tat zurückbezahlt
Ein weiteres Indiz ist, dass der Angeklagte am Tag nach dem Überfall auf die rüstige Marchtrenkerin, bei dem insgesamt rund 4000 Euro erbeutet wurden, seiner Ex-Lebensgefährtin einen Teil seiner Schulden zurückzahlte. Genau diese Summe hatte der Täter mit der erbeuteten Bankomatkarte der 85-Jährigen behoben.
Ex-Partnerin wurde tot aufgefunden
Die Ex-Partnerin des Angeklagte konnte man leider vor Gericht nicht befragen, sie wurde bei der Zustellung der Gerichtsladung tot in der Wohnung aufgefunden. In einer Polizeibefragung sagte sie vor ihem Tod aber aus, dass die 4000 Euro für den Führerschein der Tochter gedacht waren und sie immer wieder auf die Rückgabe drängte. Und dass sie „dem Wolfi zutraut, die Tat begangen zu haben“.
Bis zu 20 Jahre Haft drohen
„Sie haben bewiesen, dass Sie kein Unrechtsbewusstsein haben“, meinte die Anklägerin in ihrem Schlussplädoyer und auch die Anwältin des Opfers sieht „keinen Grund, an der Schuld zu zweifeln“. Der Verteidiger sieht die Anklage auf „Hypothesen“ aufgebaut und sieht „kein rundes Bild“ der Indizien. Vor allem, dass keine DNA-Spuren oder andere „belastbare Beweise“ vorhanden seien und plädiert „im Zweifel für den Angeklagten“ für einen Freispruch. Nach der – nicht rechtskräftigen – Verurteilung zur Höchststrafe von 20 Jahre Haft ist vermutlich an eine vorzeitige Entlassung des verurteilten Mörders nicht mehr zu denken.
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