Pöstlingberg-Drama

Verfahren gegen Mutter eingestellt

Oberösterreich
26.10.2008 11:07
Das Verfahren gegen die 54 Jahre alte Oberösterreicherin, die ihre drei Töchter - heute 16, 19 und 22 jahre alt - in ihrem Haus am noblen Linzer Pöstlingberg jahrelang von der Außenwelt abgeschottet haben soll, ist eingestellt worden, die Frau auf freiem Fuß. Sie war im November des vergangenen Jahres zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden, im Mai hatte der Oberste Gerichtshof das Urteil aufgehoben. Nun brachte ein Gutachten ihr die Freiheit.

Nach der Scheidung von ihrem Mann - einem oberösterreichischen Richter - Ende der 90er Jahre hatte sich die Frau mit ihren drei Töchtern in ihr Haus im Bezirk Urfahr-Umgebung zurückgezogen. Die Mädchen blieben immer öfter dem Schulunterricht fern, der Haushalt wurde zusehends als verwahrlost beschrieben, im Oktober 2005 entzog die Bezirkshauptmannschaft der Mutter die Mädchen. "Ich fühle mich nicht geisteskrank", meinte die Oberösterreicherin, obwohl mehrere Ärzte sie für paranoid schizophren halten.

Keine Aussagen der älteren Töchter
Der Oberste Gerichtshof hatte kritisiert, dass die älteren beiden Töchter im Klagenfurter Verfahren nie ausgesagt hatten. Helmut Blum, der Verteidiger der Oberösterreicherin, sprach von "gravierenden Versäumnissen der Behörden". Seiner Ansicht nach seien "Unterbringungsvoraussetzungen" nicht gegeben, meinte Blum im Frühjahr - und kam damit durch.

Keine Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Die Anklagebehörde hat ihren Antrag auf die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher am Donnerstag zurückgezogen. Die dreifache Mutter habe, laut ihrem Anwalt, auf diese Nachricht "sehr erfreut reagiert". Jetzt müsse sie zurück in die Normalität finden. Derzeit lebt sie noch in der Wagner-Jauregg-Nervenklinik. Blum, der gleichzeitig auch ihr Sachwalter ist, sucht bereits nach einer Alternativunterkunft und überlegt, einen Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft zu stellen.

"Von der Frau geht keine Gefahr aus"
Basis für diese Entscheidung war ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. Dieser stellte fest, dass von der Frau keine Gefahr mehr ausgehe. Ihr Anwalt hatte stets betont, dass es keine Wiederholungsgefahr gebe, da die Juristin kein Sorgerecht für ihre Töchter mehr habe und es auch nie mehr bekommen werde. Die Frau war im März 2006 verhaftet und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, nun ist sie wieder in Freiheit.

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