Von 18 auf 20 Jahre

Tödliche Sex-Attacke in Gmunden: OGH erhöht Strafe

Österreich
22.07.2015 11:32
Eine brutale und letztlich tödliche Sex-Attacke in Gmunden hat am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof in Wien ihren rechtlichen Abschluss gefunden. Die Strafe für einen 38-jährigen Bekannten des Opfers wurde von 18 auf 20 Jahre erhöht. Die Nichtigkeitsbeschwerden des Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft verwarf das Höchstgericht, ebenso die Berufung des Beschuldigten gegen das Strafmaß.

Der zum Tatzeitpunkt 38 Jahre alte Angeklagte nahm das Urteil "fassungslos" auf, wie sein Verteidiger Rene Haumer nach der Urteilsverkündung sagte. In Absprache mit seinem Mandanten werde er wegen der Straferhöhung von 18 auf 20 Jahre "bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen". Mit dem Spruch des Obersten Gerichtshofes ist das Urteil rechtskräftig.

"Ich kann nur sagen, was ich weiß, dass ich Frau S. nicht vergewaltigt und ermordet habe. Ich bitte Sie, dieses Fehlurteil aufzuheben", sagte der mittlerweile 40-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung zum Senatsvorsitzenden Michael Danek im brechend vollen und heißen Verhandlungssaal. Während der Urteilsverkündung schüttelte er ständig den Kopf, ehe er rasch von der Justizwache abgeführt wurde.

Kritik an Sachverständigen
Der Angeklagte war vor einem Jahr am Landesgericht Wels wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legten beide Parteien sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung ein. Verteidiger Haumer kritisierte den Einsatz Sachverständiger, die sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht tätig gewesen waren, und sah darin eine Befangenheit.

"Da ist eine Erhöhung geboten"
Der OGH-Senat gab den Beschwerden vonseiten der Verteidigung nicht statt und sah stattdessen das Tatunrecht und die Täterschuld als "besonders schwer" an. Deshalb kam eine Reduktion der Strafe nicht in Betracht, wie Vorsitzender Danek ausführte: "Da ist eine Erhöhung geboten." Von einer lebenslangen Strafe wurde Abstand genommen, "weil die Tat nicht sorgfältig geplant war, sondern triebbedingt spontan ausgeführt wurde", so Danek. "Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fall ist somit abgeschlossen."

Opfer starb nach Vergewaltigung
Ein Schwursenat hatte den 38-Jährigen im Juli 2014 der Vergewaltigung und des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die Tat wurde in der Nacht auf den 7. Juli 2013 verübt. Die Frau wurde nach der Rückkehr von einer Feier im Garten ihres Hauses vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie erlangte davor das Bewusstsein nicht mehr wieder und konnte daher auch keine Angaben zu dem Vorfall machen. Wenige Tage nach der Bluttat wurde der 38-jährige Bekannte des Opfers festgenommen, er saß seitdem in Untersuchungshaft.

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