Ins Visier der Staatsanwaltschaft gerät ein Mühlviertler, dessen Vater (86) im September des Vorjahres vom im Bauerhof eingebauten Lift erdrückt worden war. Zwei Gutachten belasten den Sohn, der den Aufzug in den 1990er-Jahren montiert hatte. Grund: Der Einbau sei illegal und unsachgemäß erfolgt.
"Laut Gutachter wäre dieser Lift so nie genehmigt worden", sagt Philip Christl von der Linzer Staatsanwaltschaft, die jetzt prüft, ob der Sohn wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden muss. Bekanntlich war der Altbauer in Ried in der Riedmark im Aufzugsschacht eingesperrt worden, obwohl der Lift im Obergeschoß war die Tür ging dennoch auf und wieder zu. Als die Pflegerin (42) den Aufzug nach unten schickte, konnte sie nicht sehen, dass ihr Schützling im Schacht stand, wo dieser schließlich erdrückt wurde.
Zwei technische Gutachten kamen zum Schluss, dass der Aufzug nicht ordnungsgemäß eingebaut war.
Da der Sohn den Lift installiert hatte, muss er jetzt mit einer Strafverfolgung rechnen wobei er seit einer Novelle mit Milde rechnen kann. "Seit heuer darf es bei Fahrlässigkeit zu einer Diversion kommen, wenn ein naher Angehöriger ums Leben kam", sagt Christl. Bisher waren Anklage und Verurteilung unumgänglich.
Markus Schütz, OÖ-Krone
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