„Geringfügige“ Störung
Man könnte von einer unglücklichen Rauschgeschichte in der Silvesternacht reden. Von einem minderschweren Delikt, betrug doch die Beute nur 15 Euro. Wenn da nicht das Vorleben des Angeklagten wäre, das beim Raubprozess vor dem Welser Richter Wolfgang Brandmair eine zentrale Rolle spielte.
Für vier ähnliche Delikte hatte es jedes Mal nur bedingte Strafen gegeben. "Bisher sind Sie immer unverschämt gut weggekommen", stellte auch der Richter fest. Der Bursch, der schlotternd vor ihm saß, gelobte erneut Besserung. Eine Lehrstelle will er sich suchen und sein Leben ändern.
Für eine neuerlich bedingte Strafe aber war dem Welser Gericht die Vorgehensweise beim Raub zu brutal: 18 Monate Haft.
Kronen Zeitung
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