Die 27-jährige Serbin, die in Wien wohnt, ist bereits in der Schweiz zu sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt worden. Nun musste sie sich auch wegen mehrerer Fälle in Österreich verantworten. Alle Betroffenen beschrieben die Frau als überzeugend, sie habe Gespür für die Menschen gezeigt. Eine Zeugin, die in Schwierigkeiten steckte, erzählte, die Beschuldigte sei auf sie zugekommen und habe gesagt: "Du hast Probleme, ich will dir helfen."
Die Masche mit dem Beten
Eine Frau aus dem Innviertel, deren Mann mit seiner Firma in Schwierigkeiten war, gab der Serbin 450.000 Euro. "Ich war seelisch am Ende", schilderte die Zeugin vor Gericht. Die Angeklagte habe das Geld von ihr verlangt, sonst würde "großes Unglück" über die Familie kommen. Sie habe erklärt, damit beten und es dann wieder zurückbringen zu wollen. "Ich habe gedacht: Es wird keiner merken und dann bis ich erlöst." Das Geld sei allerdings nicht mehr aufgetaucht, so die Geschädigte.
Eine weitere Betroffene berichtete, sie habe der Angeklagten 100.800 Euro übergeben und dafür einen Wechsel bei der Bank unterschrieben. Sie habe sich Hilfe in geschäftlichen und privaten Problemen erhofft. Eine andere Zeugin erzählte, sie habe der Serbin 10.500 Euro - ihre gesamten Ersparnisse - zum "Freibeten" anvertraut. In zahlreichen weiteren Fällen geht es um kleinere Summen zwischen 50 und 500 Euro.
Geständig
Die Angeklagte zeigte sich geständig. Wo das Geld hingekommen ist, blieb aber offen. Sie habe es mit einem Freund im Casino verspielt, so die Frau vor Gericht. Den Namen des Mannes wisse sie nicht mehr, seine Telefonnummer oder Adresse ebenfalls nicht. Ein Privatbeteiligter vermutete hingegen, dass das Geld im familiären Umfeld der Beschuldigten versickert sei.
Strafe und Wiedergutmachung
Das Gericht sprach die Frau schuldig und verurteilte sie zu vier Jahren Haft als Zusatzstrafe zu ihrer Schweizer Verurteilung. Außerdem muss sie den Schaden wieder gutmachen. Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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