Die Autobahngesellschaft darf zur Lkw-Mautüberwachung den Straßenverkehr filmen, muss aber die Bänder laut Datenschutzgesetz im Minutentakt löschen. Aus aktuellem Anlass will jetzt die Exekutive die Rechtsfrage prüfen, ob das Asfinag-EDV-Programm dahingehend geändert werden kann, dass die Aufnahmen gespeichert - und nur in Notfällen "zur Abwehr einer Gefahr" von der Polizei per Knopfdruck abgerufen werden können. Ohne eine gerichtliche Genehmigung einzuholen und abzuwarten.
Exekutive bleiben nur Radarkasteln
Ohne Justiz konnte die Exekutive erst auf ihre Radarkasteln zugreifen, nachdem, wie berichtet, der Serientäter Sebastian G. (25) mit seinem dritten Sexopfer Sarah (16) von Regensburg (D) in seinen Wohnort Biberbach (NÖ) gerast war und die Vergewaltigte schließlich am Linzer Hauptbahnhof freigelassen hatte.
Wertvolle Zeit geht verloren
Weil dort die bereits installierte Videoüberwachungsanlage während ihres Genehmigungsverfahrens noch nicht laufen darf, war die Kripo auf die Blitzfotos angewiesen, die an der A25-Einmündung und vom A1-Überkopfradar in Ansfelden vom Fluchtwagen mit Tempo 180 statt 100 geschossen worden waren: Mit dem Kennzeichen des gesuchten grauen Opel Astra Coupe war der Raser und Täter zwar rasch zu identifizieren, aber sein Opfer hätte schon tot sein können.
Von Richard Schmitt/Oberösterreichische Kronenzeitung
Symbolbild
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