„Geringfügige“ Störung
Seit Jahresbeginn 2008 regelt eine VBA den Lufthunderter auf der West. Weil bundesrechtliche Vorgaben geändert wurden, muss auch die Landesverordnung für diese Anlage angepasst werden. Sie reagiert künftig nicht nur auf gemessene Emissionen, Verkehrslage und aktuelles Wetter, sondern kalkuliert auch eine Prognose der Ausbreitungsbedingungen für die Schadstoffe ein.
Damit kann Tempo 100 noch gezielter und aktueller beim Auftreten von schlechten Luftbedingungen geschaltet werden, meint Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne). In der Praxis bedeutet das, dass Tempo 100 künftig in zirka 33 Prozent der Zeit, statt bisher 28%, gelten wird.
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