8 Anträge abgelehnt:

Gmundner Sex-Mord ohne neuen Prozess

Oberösterreich
01.02.2017 19:19

Vorerst gibt es keinen neuen Prozess zum Sex-Mord an der Gmundner Tanzlehrerin Ingrid Sch. (51). Acht Wiederaufnahmeanträge, die der zu 20 Jahren Haft verurteilte Helmut St. und seine Anwälte eingebracht haben, wurden nun von einem Drei-Richter-Senat abgewiesen. Dagegen kann beim OLG berufen werden.

Helmut St. (41), der seine Strafe in Suben absitzt, leugnet vehement, ein Mörder und Vergewaltiger zu sein. Acht Anträge auf Wiederaufnahme seines Verfahrens haben seine Anwälte Gerald Hitzenbichler und René Haumer eingebracht. Mit neuen gerichtsmedizinischen und kriminologischen Gutachten und mit einer "neuen " Tatwaffe. Alle Anträge wurden am 27. Jänner in Wels abgewiesen.

In der schriftlichen Entscheidung heißt es etwa zu einem am Tatort vorgefundenen Pokal, der nach Ansicht des Verteidiger-Duos die Tatwaffe ist: "...eine DNA-Untersuchung habe ergeben, dass an diesem Pokal eine nicht zuordenbare DNA-Mischspur vorhanden ist, deshalb sei daraus nicht abzuleiten, ob diese Spuren vom Verurteilten oder allfälligen Dritten stammen." Auch Kritik an fehlenden Zeugenaussagen und Fotos wurde zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde  den Anwälten gestern, Mittwoch, zugestellt. Binnen 14 Tagen können sie Beschwerde einlegen.

Claudia Tröster, OÖ Krone

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