Keine Kontrolle

Anti-Rauchergesetz fordert Zivilcourage

Oberösterreich
04.01.2009 10:28
Das missglückte Hundegesetz ist noch ein großer Wurf gegen den Murks beim Anti-Rauchergesetz. Weder Behörden noch Polizei müssen die Lokale kontrollieren, gefragt ist hingegen die Zivilcourage der Nichtraucher - und das gleich doppelt: Denn wer einen Wirt anzeigt, muss damit rechnen, auch als Zeuge aussagen zu müssen.

Der Krieg gegen die krebserregende Qualmerei bleibt vorerst ein Kampf gegen Windmühlen, denn der Gesetzgeber hat zwar strenge Regeln eingeführt, aber keine Kontrolle. "Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei nicht überprüft, ob die Bestimmungen eingehalten werden", erklärt Wolfgang Weigl, Jurist in der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung: "Es wird im Endeffekt wohl darauf hinauslaufen, dass sich zuerst jemand bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, also
der Bezirkshauptmannschaft, beschweren muss, dann wird der Sache nachgegangen. Wird ein Verstoß festgestellt, gibt es ein Verwaltungsstrafverfahren."

Umsetzung schwierig
Soweit zur Theorie, in der Praxis wirds aber schnell stauben: Denn wenn der beschuldigte Wirt nicht geständig ist, benötigt die Behörde für die Beweiswürdigung eine Zeugenaussage. Besonders im ländlichen Raum, wo Familien oft über Generationen befreundet oder verfeindet sind, könnten sich dann wahre Dramen abspielen. Immerhin können die Gastronomen zu bis zu 10.000 Euro Strafe verdonnert werden.

Gestiegener Kuchen-Umsatz im Nichtrauchercafé
Beim Konditor Wrann am Linzer Südbahnhof (siehe Bild) hat man schon im Oktober nach dem Ausmalen auf ein Nichtrauchercafé umgestellt. Die 53-jährige Filialleiterin Brigitte Christl: "Wir hatten dadurch nur einen Monat lang weniger Umsatz, weil einige Kunden wegblieben."

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