EU-Novelle umgesetzt

Menschenhandel, Missbrauch: Strafen werden erhöht

Österreich
29.05.2013 11:19
Die Strafen für Menschenhandel werden in Österreich erhöht. Im Rahmen einer Sexualstrafrechtsänderung aufgrund einer EU-Novelle, die am Mittwoch einstimmig im Justizausschuss beschlossen wurde, wird die Grundstrafandrohung bei Menschenhandel von drei auf fünf Jahre angehoben. Sind Minderjährige betroffen, kann die Strafe bis zu zehn Jahre betragen. Ebenfalls verschärft wurden die Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern.

"Die Verdoppelung der Mindeststrafdrohung bei Vergewaltigung und die Verschärfungen bei 'Grooming' (Anbahnung sexueller Kontakte im Internet, Anm.) und Menschenhandel sind ein starkes Signal gegen Sexualverbrechen", betonte Justizministerin Beatrix Karl (Bild) am Mittwoch. Die Neuerungen gelten ab 1. Juli.

Die Änderungen des Strafgesetzbuches bei Sexualdelikten im Detail: Die Mindeststrafe bei Vergewaltigung wurde von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Die Strafdrohung bei geschlechtlicher Nötigung wurde auf fünf bis 15 Jahre (bisher ein bis zehn Jahre) ausgedehnt. Bei Fällen mit Todesfolge sieht die neue Regelung zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslänglich vor (bisher fünf bis 15 Jahre). Die Altersgrenze bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen wurde von 16 auf 18 Jahre ausgeweitet.

Verschärfungen auch bei Kindesmissbrauch und -pornografie
Auch bei Kindesmissbrauch bzw. -pornografie wurden die Strafen verschärft. So wurde der Tatbestand des "Groomings" ausgeweitet. In Zukunft werden bereits Personen, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt. Bisher konnte erst gesetzlich eingeschritten werden, wenn zumindest der Versuch vorlag, einen körperlichen Missbrauch anzubahnen.

Gleichzeitig wurde das Tätigkeitsverbot von Verurteilten ausgeweitet. Dieses gilt nun nicht nur im Erziehungs- und Ausbildungsbereich, sondern bei sämtlichen Tätigkeiten mit intensivem Kontakt zu Minderjährigen - etwa bei Kinderärzten.

Streitfall "Po-Grapschen" bleibt draußen
Das "Po-Grapschen" wurde dagegen nicht in die Novelle aufgenommen. Die SPÖ hatte in der Diskussion auf eine Verankerung dieser Art von sexueller Belästigung gedrängt, konnte sich jedoch nicht durchsetzen (siehe Infobox).

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