Alibi vorhanden

Für Säureattentate fehlt der Beweis

Oberösterreich
14.03.2008 22:00
„Es wird keiner wegen Mordes angeklagt, weil er eine Pistole verschickt hat“, verteidigt der Wiener Anwalt Nikolaus Rast den Raaber Johann V. (48), der fünf ätzende Säure-Pakete verschickt haben soll: Sein Mandant habe ein Alibi, die Kripo keine Beweise – und die Indizien reichen höchstens für ein Bagatelldelikt.
Der vife Strafverteidiger plädiert damit, dass mit bestialisch stinkender Buttersäure, mit der im Rotlichtmilieu Schmutzkonkurrenz heimgesucht und lahmgelegt wird, keine „versuchte absichtliche schwere Körperverletzung“ verübt werden könne. Dass also seinem Mandanten deshalb nicht bis zu fünf Jahre Haft drohen könnten, obwohl der Weißkirchener Alt-Bürgermeister und SP-Landtagsabgeordnete Rudolf Prinz (61) zwei Tage im Spital behandelt werden musste, nachdem er die Faltbox und Zigarrenhülse geöffnet – und an der Säure geschnüffelt hatte. Vier seiner Mitstreiter gegen den Bauland-Spekulanten wurden daraufhin vor den ätzenden Paketen gewarnt und blieben deshalb verschont.


Trotzdem steht nun ihr Streitgegner, für den die Unschuldsvermutung gilt, unter Verdacht nach dem „Landzwang“-Paragrafen, der mit bis zu drei Jahren Haft ahndet, wenn „… ein großer Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben oder Gesundheit … in Furcht und Unruhe versetzt“ wurde.


Das lässt Rast ebenso wenig gelten, wie angebliche Drohungen oder eine ungeklärte Brandstiftung im unbewohnten Bauernhaus seines Mandanten: Dafür hätten bis zu zehn Jahre Haft gedroht, doch der Verdacht gegen Johann V. ist geprüft und das Verfahren eingestellt. Verjährt ist nichts – die Ermittler glauben mehr denn je, „fast perfekten Verbrechen“ mit geplanten Alibis und gedungenen Helfern auf der Spur zu sein.


Foto: Markus Wenzel
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