Rein rechtlich kann der Versuch wie ein vollendeter Überfall bewertet werden - ist eine Waffe im Spiel, drohen bis zu 15 Jahre, ohne Waffe bis zu 10 Jahre Haft.
Dass Angeklagte vor Gericht nur beten können, belegen im Vorjahr einige Urteile. So wurde ein 21-Jähriger freigesprochen, der in Freinberg bei Schärding mit dem Finger eine Pistole nachgemacht hatte, um eine Tankstelle zu überfallen. Weil ihn der Tankwart zur Aufgabe überredet hatte, galt es als „Rücktritt vom Versuch“. Auch ein Linzer (41), der auf seine Freundin eingestochen hatte, wurde vom Vorwurf des Mordversuchs freigesprochen, weil er nach sechs Stichen aufgehört hatte: nur absichtliche schwere Körperverletzung.
Dafür wurden zwei unpünktliche Berufsganoven im Vorjahr wegen versuchten Bankraubs zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt, nachdem auch sie in Steyr vor der bereits verschlossenen Tür gestanden waren.
Aber ehe der verspätete Räuber von Wartberg vor Gericht kommt, muss er erst gefangen werden. Die Polizei bittet um Hinweise.
Foto: SiD f. OÖ
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