Jetzt kommt der Linzer U-Richter Rainer Nimmervoll in Zeitdruck, obwohl schon vor sechs Jahren im Wiener Parlament über den Verdacht gegen Gumpingers „Landlerhilfe“ debattiert worden war. Das Außenamt verhängte einen Visa-Stopp, das Innenministerium konfrontierte im Februar 2005 den Landtagsabgeordneten mit dem Vorwurf, dass viele seiner Gäste aus dem Osten illegal im Westen geblieben wären. Im Februar ´06 flogen dann sogar Passfälschungen auf.
450 Euro pro Flucht kassiert
Am 6. August ´06 wurde Gumpingers Reiseleiterin Tatiana S. mit elf Landsleuten an der Grenze festgenommen. Sie belastete bei der Polizei ihren Auftraggeber, für jede Flucht 450 von 3200 Euro Kosten kassiert zu haben. Sie wiederholte ihre Aussage auch beim Prozess am 17. August, obwohl sie wenige Stunden vorher für Gumpinger einen Persilschein unterschrieben hat, den sie offenbar nicht verstanden hatte.
Nur drei Monate bedingt
Für alle Beteiligten gilt noch immer die Unschuldsvermutung: Die „Kronzeugin“ wurde zwar zu 15 Monaten Haft verurteilt, aber nur zu drei unbedingt. Das war dem Staatsanwalt zu wenig, er hat berufen. Der Akt ist aber noch gar nicht in der zweiten Instanz, sodass die Gefangene nach einer Haftprüfung am 3. November enthaftet wird, weil sie am 6. November ihre drei Monate verbüßt hat.
Sie kann zwar von der Linzer Justiz auch in Moldawien geladen, aber nicht zwangsweise vorgeführt werden. Die Schlepperin musste deshalb rasch vom Linzer U-Richter nicht nur einzeln vernommen, sondern auch noch dem Politiker „kontradiktorisch“ gegenübergestellt werden: Aussage gegen Aussage.
Foto: Chris Koller
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