Vorlauter Fußballfan

Verwaltungsgericht entschied: Polizist kein “Oida”

Oberösterreich
10.02.2017 16:29

"Lass los, Oida", forderte ein Fußballfan in Pasching einen Ordnungshüter auf, der ihm ein Plakat abnehmen wollte. Dieser Spruch brachte dem vorlauten Fan einen Strafbescheid wegen Anstandsverletzung ein, gegen den er berief. Doch auch das Landesverwaltungsgericht entschied: "So darf man mit einem Polizisten nicht reden!"

Die Ausgangsbasis: Der Fan besuchte am Abend des 29. Juli des Vorjahres im Paschinger Stadion das Spiel LASK gegen Blau Weiß Linz. Weil er wegen eines früheren Vorfalls noch Stadionverbot hatte, verfolgte er das Spiel mit Leidensgenossen von außerhalb des Zauns, brachte ein Plakat mit der Aufschrift "Sektion Stadionverbot" an, was andere Fußballfans mit Gesang quittierten.

Um die Ruhe herzustellen, sollten Polizisten die ausgesperrten Fans und das Plakat entfernen, wurden dabei angepöbelt  und einer der Beamten von einem Fan mit "Oida" angesprochen. Der zeigte den jungen Mann an, die Bezirkshauptmannschaft verhängte 100 Euro Geldstrafe oder 93 Stunden Ersatzarrest. Dagegen berief der bestrafte Fußballfan.

Doch nun blitzte er beim Landesverwaltungsgericht ab, das die Entscheidung, was wann eine Anstandsverletzung ist, interessant begründete: "Wer eine  wenn auch öffentliche  Theateraufführung besucht, muss weithin eine Sprache in Kauf nehmen, die er im täglichen Leben grob anstößig finden würde." Wer aber zu einem Polizisten "Oida" sagt, verwendet das wienerische Synonym für "Hawara", stellt mit diesem Wort die Amtshandlung und das Einschreiten des Polizisten in Frage und gibt ihn bei der Vollziehung seiner Aufgabe der Lächerlichkeit preis! Die Geldstrafe wurde aber in eine Abmahnung umgewandelt.

Johann Haginger/Kronen Zeitung

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