Geringe Strafe

Schadenersatz für Luchs von Gericht “gekillt”

Oberösterreich
22.09.2016 07:57

Billig davon kommt jene Linzer Jägerin (64), die bekanntlich im Nationalpark Kalkalpen einen Luchs gewildert hatte. Das Landesgericht Steyr kippte nämlich jetzt den zuerkannten Schadenersatz von 12.101 €. Und es schaut ganz so aus, als würde dieses Urteil am Montag eine Wiederholung finden, wenn ihr Mann, der ebenfalls einen Luchs gewildert hatte, den Schadenersatz anficht!

"Ein mittlerer Skandal", ärgert sich Erich Mayrhofer, Direktor des Nationalparks Kalkalpen über die Entscheidung des Landesgerichts Steyr, das seine Entscheidung im zehnseitigen Urteil begründet. Übersetzt und zusammengefasst: Es geht nicht um den Schutz des Nationalparks, und ein Luchs ist  ein wildes Tier, für das kein Schadenersatz gefordert werden kann. Ersatz im Sinne des Jagdrechts, der in diesem Fall der katholischen Kirche zustehen würde, ist auch nicht möglich, da der Luchs ganzjährig geschont ist und damit keinen "Abschusspreis" hat.

Kein Jagdverbot nach Luchs-Abschuss
Für die Jägerin ist es die zweite  Reduktion der Strafe, weil schon die Geldstrafe in der Berufung auf 1920 Euro reduziert wurde und die verurteilte Frau nur 30 Monate den Jagdschein verliert. Am Montag wird beim Landesgericht Steyr auch die Berufung des Ehemanns der Jägerin verhandelt, der ebenfalls rund 12.000 € für einen gewilderten Luchs zahlen soll. Auch hier dürfte das Ersturteil revidiert werden. Erich Mayrhofer will eine Revision des Urteils - das den Nationalpark auch verpflichtet, etwa 5000 Euro Verfahrenskosten zu zahlen  - anstreben. Denn laut Vertrag müssen getötete Luchse nachbesetzt werden.

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