Justiz-Rätsel

Pistole noch kein Beweis gegen Mordverdächtigen

Oberösterreich
25.04.2006 18:49
Dem Justizirrtum um den Gmundener Peter Heidegger (31) folgt das Justizrätsel um den Garstener Häftling Tomi Schöndorfer (29): Ob der dreifache Räuber nach 13 Jahren nun wegen des Raubmordes an der Taxifahrerin Claudia Deubler (28) angeklagt wird, kann die Linzer Oberstaatsanwaltschaft noch immer nicht entscheiden.

„Eher nicht“, schließen Gerichts-Insider aus dem Vorhabensbericht der Salzburger Staatsanwältin Herta Krainer. Und der Linzer Oberstaatsanwalt Friedrich Hintersteininger verrät nur, dass außer objektiven Beweisen auch die richtige Tatwaffe fehle: Mit der vom Heidegger-Anwalt in Eigenregie gefundenen Schöndorfer-Pistole könnte zwar am 5. Juli 1993 die Salzburger Taxlerin Claudia Deubler (28) erschossen worden sein, sicher ist es aber nicht. Der Gutachter bezweifelt nämlich, dass damals die Waffe noch funktioniert hat.

950.000 Euro Entschädigung
Fest steht nur, dass die Frau nicht mit dem Bergnot-Signalstift getötet wurde, den der Gmundener besaß: Heidegger wurde beim Wiederholungsprozess freigesprochen und für acht Jahre Haft mit 950.000 Euro entschädigt. Dafür ausschlaggebend waren gravierende Fehler der Ermittler: Sie haben ihre erste heiße Spur zum inzwischen verurteilten Räuber Schöndorfer ignoriert, der noch vor dem Mord an der Taxlerin auf deren Taxistandplatz seine Pistole hergezeigt und sogar ausprobiert hatte.

Und seit dem Fehlurteil gegen Heidegger von seinem Komplizen schwer belastet wird. Doch dieser Augenzeuge des Raubmordes wurde psychiatriert und für zurechnungsunfähig erklärt. Glaubt man ihm noch immer nicht? Der Vater des Opfers schon: Helmut Deubler klagte Tomi Schöndorfer auf 10.000 Euro Schmerzensgeld, um bei der Justiz Druck zu machen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Foto: Christian Weber

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