Er werde jedem, der so denkt wie Haimbuchner, "ein Glüheisen oder noch viel mehr ins Auge stechen", schrieb der 26-Jährige vor wenigen Wochen auf der Facebook-Seite des Politikers. Eine Mitarbeiterin des Landesrats alarmierte daraufhin in dessen Auftrag den Verfassungsschutz. In seiner polizeilichen Einvernahme bezeichnete Haimbuchner den Vorfall als "erschreckend und beunruhigend". Vor Gericht war er zwar als Zeuge geladen, aussagen musste er jedoch nicht, da der Angeklagte umfassend geständig war und auch die geforderten 120 Euro an ihn zu zahlen versprach.
Angeklagter einsichtig
Er sei in sehr schlechter Stimmung gewesen, schilderte der Angeklagte seine Gemütsverfassung zum Tatzeitpunkt. Er war gerade arbeitslos und eine Beziehung in die Brüche gegangen. Zudem habe er an dem Tag etwas getrunken. "Ich war angefressen. Das entschuldigt nichts", zeigte er sich reuig. "Ich wollte ihm auch keine Angst machen." Der 26-Jährige schrieb einen Entschuldigungsbrief an Haimbuchner, im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei dem Politiker per Handschlag. Dieser wünschte ihm "Alles Gute".
"Er sieht offenbar ein, dass er einen Blödsinn gemacht hat. Aber dieser Blödsinn ist strafbar", forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung. Die Verteidigigung bat für ihren Mandanten um ein mildes Urteil. Bei der Strafbemessung müsse berücksichtigt werden, dass Haimbuchner "in der Zeitung steht und auch provoziert".
Internet kein rechtsfreier Raum
Der zuständige Richter warnte vor der Ansicht, dass im Internet "jeder herumpöbeln" könne, wie er wolle. Diese Äußerungen seien genauso zu sehen, wie wenn man sie jemandem persönlich sagen würde. Er verurteilte den 26-Jährigen bei einem Strafrahmen von einem Jahr zu vier Monaten bedingt. Mildernd sah er das Geständnis an, erschwerend Vorstrafen. Allerdings könne man bei dem 26-Jährigen seit einigen Jahren "Wohlverhalten" erkennen, er habe mittlerweile auch wieder einen Job. Um ihn nicht aus dem Arbeitsleben herauszureißen, wurde die Strafe bedingt ausgesprochen.
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