„Geringfügige“ Störung
Im Grenzbereich des Forstbezirkes Gosau mit dem Forstbezirk Abtenau beim "Jager-Eck" erlegten die Wilderer den dreijährigen Rehbock, trennten ihm den Kopf ab und ließen den Kadaver liegen. Auf "Eingriffe in fremdes Jagdrecht" stehen bis zu sechs Monate Haft.
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