„Geringfügige“ Störung
Begründung und Höhe des Bußgeldes könnten derzeit nicht nachvollzogen werden. "Wir haben noch keinen Inhalt des Bescheids erhalten, wir werden aber auf alle Fälle Rechtsmittel gegen die Entscheidung ergreifen", sagte Konzernsprecher Gerhard Kürner. Seitens des Konzerns sei auch im gesamten Verfahren gegenüber der EU-Kommission klargemacht worden, nicht in das Spannstahlkartell verwickelt zu sein.
Preisabsprachen zwischen Unternehmen zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU verboten. Die EU-Kommission kann den Mitgliedern eines solchen Kartells Strafen bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes auferlegen.
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