3. Verurteilung

Kinderschänder darf weiterhin sein Opfer belästigen

Oberösterreich
26.04.2010 16:33
Fünf Jahre Haft - das ist das jüngste Urteil gegen einen Kinderschänder in Linz. Da es noch nicht rechtskräftig ist, darf der Mühlviertler seit Mitte März weiter frei herumlaufen - obwohl er schon zwei Mal zuvor Kinder missbraucht hatte. Dass er die Opfer-Familie belästige, sei kein Grund für eine Untersuchungshaft.

"Er war einen Monat nach der Verurteilung bei uns im Gastgarten. Dann stand er am Parkplatz und lachte", erzählt die Mutter des heute 14-jährigen Opfers. Als der Bub sechs Jahre alt war, war es zu zehn bis 20 Übergriffen gekommen. Der Bub wurde depressiv und hatte eine Anpassungsstörung - doch erst nach acht Jahren kam durch Zufall alles ans Licht. Vor Gericht war der Täter großteils geständig und wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Justiz sieht "keine Tatbegehungsgefahr"
Der 42-Jährige legte Berufung ein und blieb er frei. Obwohl er bereits 1998 und 2004 wegen Kindesmissbrauchs zu Haftstrafen verurteilt worden war. "Die nun verhandelten Vorwürfe sind vor 2004 passiert und die Strafe ist als Zusatzstrafe zu sehen. Bisher trat er nicht weiter in Erscheinung. Die angeblichen Belästigungen sind strafrechtlich nicht relevant. Es kann keine Tatbegehungsgefahr abgeleitet werden", sagt Rainer Schopper, Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz.

"Man muss Opfer vor Situationen, die sie an die Tat erinnern, schützen. Es kann zu Flashbacks kommen, die so schlimm sind wie die Tat selbst. Die Opfer erleben alles erneut", warnt Gerhild Rieß-Fischer vom Verein PIA, der sich um Opfer sexuellen Missbrauchs kümmert.

von Markus Schütz,
 
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