VKB dementiert

OGH-Urteil zur Nullverzinsung “überholt”?

Oberösterreich
27.11.2009 13:09
Ein aufsehenerregendes Urteil hat der Oberste Gerichtshof gegen eine oberösterreichische Regionalbank verhängt: Er verbietet ihr, Sparzinsen quasi mit "null" zu verzinsen, weil sie aufgrund einer "Gleitklausel" so tief fallen würden. Das sei gesetzwidrig, so die Richter.

Viele Sparprodukte haben keinen fixen Zinssatz, sondern werden an die "Marktsituation" angepasst. Das kann dazu führen, dass die Verzinsung mittlerweile auf nur 0,125 oder 0,006 Prozent gefallen ist.

Die Linzer Volkskreditbank hatte eine Klausel, wonach die Verzinsung in gewissen Perioden ausfallen kann. Das hat der Verein für Konsumentinformation nun erfolgreich eingeklagt. Der OGH argumentiert, dass der Kunde einen Zinsertrag will.

Für 10.000 Euro nur 9,38 Euro Zinsen im Jahr
SPÖ-Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer: "Es kann nicht sein, dass die Banken Sparbücher missbrauchen, um sich praktisch kostenlos Geld zu verschaffen." Das Mindeste wäre der aktuelle Zinssatz am Geldmarkt (derzeit beträgt er 0,72 Prozent). Bei den derzeit oft üblichen 0,125 Prozent bekäme man sogar für 10.000 Euro nur 9,38 Euro Zinsen im Jahr!

"Nicht mehr aktuell"
Die VKB hat den Vorwurf der Nullverzinsung umgehend zurückgewiesen. Das Unternehmen betonte, sämtliche beanstandeten Punkte seien bereits im Oktober 2007 geändert worden.

Auch eine Unterlassungserklärung habe die Bank bereits abgegeben. Das Gericht habe daher über nicht mehr gültige Bestimmungen geurteilt. Für die Kunden der VKB habe nie die Gefahr einer Nullverzinsung bestanden, so das Unternehmen.

Die Mindestverzinsung bei der VKB beträgt aktuell 0,125 Prozent.

Kronen Zeitung

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