Bewohner fassungslos

Freisprüche in Tulln: „Wie kann man so dumm sein?“

Österreich
29.03.2018 14:44

Sie standen wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen vor Gericht, jetzt befinden sich zwei Asylwerber im niederösterreichischen Tulln wieder auf freiem Fuß: Das Entsetzen über die Freisprüche der beiden Beschuldigten ist groß. Am Hauptplatz von Tulln hat krone.at die aufgeheizte Stimmung eingefangen. Von „unerklärlich“ bis zur Forderung der Todesstrafe reichen die hitzigen Kommentare.

„Man war fast schockiert. Das hat man sich doch etwas anders vorgestellt. Aber ich denke, man sollte schon Vertrauen ins Rechtssystem haben“, meint ein Mann. „Ich hoffe doch, dass unsere Justiz so weit ist, dass alle Sachen so weit aufbereitet werden, dass das in Ordnung beschlossen ist, und dass das so gemacht worden ist“, meint ein anderer.

Weniger besonnen reagiert eine junge Frau auf die Freisprüche: „Dass ein Richter mit dem Hintergedanken leben kann, dass ein Mädchen dann damit zu kämpfen hat, finde ich ganz schlimm.“ Weiter: „Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass man so dumm sein kann, dass man so jemanden freispricht.“

„Da fehlen einem die Worte“
Auch eine Mutter reagiert entsetzt: „Ich finde, für solche Leute gehört die Todesstrafe wieder eingeführt bei uns. Weil die Opfer haben da ja wirklich ewigen Schaden davon. Da fehlen einem die Worte. Ich darf da gar nicht drüber nachdenken. Ich habe ja selber Kinder. Wenn ich da drüber nachdenke, dass meinen Kindern so etwas passieren würde … Ich wüsste gar nicht, was ich machen würde. Ich könnte für nichts garantieren.“

„Erschütternd, dass man objektive Beweise ignoriert“
Als „völlig unverständlich“ bezeichnet auch Ewald Stadler, Rechtsbeistand der 15-Jährigen, gegenüber krone.at die Freisprüche im Zweifel. „Es ist eigentlich erschütternd, wie man objektive Beweise in diesem Ausmaß ignoriert“, meinte er. Er hatte noch am Dienstagabend gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das Urteil wird nun vom Obersten Gerichtshof noch einmal geprüft. Im Bedarfsfall heißt es dann bezüglich des Prozesses: „Zurück an den Start.“

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