Freisprüche in Tulln

Sandras Familie: „Verstehen die Welt nicht mehr“

Österreich
29.03.2018 06:00

Der Freispruch im Vergewaltigungsprozess in Niederösterreich macht viele ratlos. Wir sprachen mit der Familie des Opfers und ihrem Rechtsanwalt. Sandra (Name geändert) war aus psychologischen Gründen bei dem Prozess gegen ihre beiden mutmaßlichen Vergewaltiger nicht anwesend. Ihr Vater, die Mutter und die Stiefmutter saßen im Gerichtssaal, als das Urteil fiel.

„Wir haben den Glauben an den Rechtsstaat verloren“, sagen sie. Sie befürchten, „dass der Freispruch der Männer bei Sandra noch mehr seelische Wunden auslösen wird, als sie durch die Tat ohnehin schon erlitten hat“.

Nach wie vor leidet Sandra an Panikattacken und Schlafproblemen – und sie gilt als suizidgefährdet. „Ausführlich wurde ihr Traumatisierungszustand vor Gericht von einem Sachverständigen erläutert“, so Opfervertreter Ewald Stadler, „doch seinen Ausführungen wurde ebenso wenig Bedeutung zugemessen wie der Tatsache, dass das Mädchen bei dem Übergriff schwer verletzt wurde und es – laut einem Gutachten – mit Sicherheit nicht unter Drogeneinfluss stand.“

Sandra wurde einst von ihrer Familie zu einer Anzeige überredet: „Sie hatte Angst, über das Geschehene mit Fremden reden zu müssen – und von den Behörden nicht ernst genommen zu werden. Ihre Ahnung ist leider wahr geworden …“

„Das Urteil ist ein Skandal“
Doch auch in Tulln gehen nach dem Freispruch im Zweifel für jene beiden Asylwerber, die das Mädchen missbraucht haben sollen, die Wogen hoch. Am Mittwochvormittag liegen der Hauptplatz, die Geschäfte und Straßen zwar noch unter einer von der Donau her wabernden Nebeldecke, doch die Gedanken der Bewohner sind glasklar. „Das Urteil ist ein Skandal“, spricht ein Pensionist bei einer Melange im Zentrum empört aus, was sich wohl viele hier denken.

Eine Floristin findet es ein fatales Zeichen, dass wieder einmal die Justiz einem Opfer einer Vergewaltigung keinen Glauben schenkte. „Das ist ein Freibrief für weitere Delikte. Wie kann es sein, dass die Beschuldigten freigelassen werden und herumspazieren?“ Die Angestellte kennt über Umwege die Familie des Opfers und kann sich nicht vorstellen, dass alles ein Hirngespinst sein soll. „Wir Frauen haben Angst, wenn wir nachts in Tulln alleine unterwegs sind.“

„Wir hoffen jetzt auf den Rechtsstaat“, meint Hotelier Erich Stoiber. „Es ist ein laufendes Verfahren, der Staatsanwalt hat Berufung eingelegt. Wer weiß, wie die nächste Instanz die Beweise würdigt. Aber wer weiß vor allem, ob die beiden Flüchtlinge dann noch im Lande sind – oder sich nicht längst verkrümelt haben.“ Geht man durch Tulln, hört man an diesem Tag vor allem eines: „Skandalurteil!“

Daten und Fakten:

  • „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – prägt die Rechtssprechung seit Zeiten des griechischen Gelehrten Aristoteles. Erstmals festgeschrieben wurde es im Römischen Recht – Basis der Rechtssprechung, wie wir sie heute kennen.
  • „In dubio pro reo“ galt auch beim Vergewaltigungsprozess in St. Pölten, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Dies ist meist bei Vergewaltigungen der Fall, da hier Opferschutz und höchstpersönlicher Lebensbereich Vorrang haben. Den Opfern bleibt erspart, ihre Peiniger vor Gericht wiedersehen zu müssen – da wird im Gerichtssaal die „kontradiktorische Einvernahme“, also das Befragen durch eine Richterin, per Video abgespielt.
  • Bei schwerwiegenden Verbrechen entscheidet ein Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern. Bei Stimmengleichstand gilt das „In dubio pro reo“-Prinzip. So war es auch beim Prozess in St. Pölten. Man wird nie erfahren, wer wofür gestimmt hat, dies unterliegt der Geheimhaltung.
  • Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegte. Damit liegt die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof als letzte Instanz.

Martina Prewein, Florian Hitz und Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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