Was die "OÖ-Krone" bereits am 7. Jänner prophezeit hatte, traf am 18. März die deutsche Polizei wie eine Bombe: Die weiblichen genetischen Fingerabdrücke einer lang gesuchten "Phantom-Killerin", "Polizistinnen-Mörderin" und "Serien-Diebin" stammten in Wahrheit von einer bayerischen Verpackerin jener Wattestäbchen, mit denen Ermittler Tatortspuren sichern. Die Polizei macht für ihre Blamage die Kremsmünsterer Firmengruppe "Greiner Bio One" verantwortlich, die für ihre CSI-Abstrichbestecke "DNA-Freiheit" garantiert hatte.
Dadurch sieht der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech seine "Phantom-Sokos" in die Irre geführt. Der empörte Politiker schaltete die Staatsanwaltschaft ein und lässt eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe prüfen. Doch der Leiter des Linzer Landes-Kriminalamtes, das nach 14 oberösterreichischen Einbrüchen ebenfalls mit einer zehnköpfigen Sonderkommission gegen eine "internationale Multikriminelle" ermittelt hat, will gegen den heimischen Wattestäbchen-Lieferanten nicht gerichtlich vorgehen.
"Es ist einfach nicht mehr seriös nachzurechnen und zuzuordnen, zu wie vielen vergeblichen Arbeitsstunden und leeren Kilometern die falsche Spur geführt hat", erklärt Rudolf Keplinger der "Krone": "Wir haben deshalb erst gar nicht mit dem Nachdenken angefangen, ob wir auf Schadenersatz klagen können oder sollen, obwohl die abgegebene Garantie für die 'DNA-Freiheit' nicht eingehalten worden ist".
Sein LKA-Kollege in Baden-Württemberg sieht die Panne mit dem Phantom noch gelassener - sogar als Fahndungs-Erfolg: "Wir haben eine Frau gesucht und eine Frau gefunden."
Symbolfoto
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